Hämisch lachen über andere.

Autobetrug – typische Fallen und Tipps und Tricks

Autobetrug gibt es immer noch. Hungergäule auf den Marktplätzen an Bauerntölpel aufgeschwatzt, beschäftigten früher die Gerichte; erst Ende 2001 sind die Spezialvorschriften für den Viehkauf aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch gestrichen worden. Heute sind es Streitigkeiten über Autos, die vor Gericht ausgetragen werden. Da wird beim Verkauf getrickst und betrogen, sodass hinterher, für die Juristen Aufräumarbeiten aller Art notwendig werden.

Dabei ist der Betrugstatbestand jedem klar: Wer lügt und täuscht, Tatsachen unterschlägt, obwohl er sie offenbaren möchte und dadurch finanzielle Vorteile hat, ist als Betrüger gemäß § 263 Strafgesetzbuch verantwortlich und bestraft. Das Opfer kann dann das Auto zurückgeben und bekommt sein Geld zurück. Was ist also noch erlaubt und gilt als Aufpolieren und was überschreitet die Grenze? Was sind die üblichen Tricks, die in Varianten immer wieder kommen? Klassisches Beispiel sind die Tachofälle. Die Zahl der gefahrenen Kilometer wird nach unten gedreht und der Kaufpreis nach oben, das soll laut ADAC jeden dritten Gebrauchtwagen betreffen. Erstaunlich ist, dass Betrüger glauben, damit durchzukommen. Anders als beim Pferdekauf hinterlässt ein Auto eine Datenspur auf vielen Ebenen. Hier ist technische Expertise gefragt. 

Grundsätzlicher Unterschied – Kauf bei einem Privaten oder bei einem Händler

Opfer von Betrügern zu werden, ist natürlich bei beiden Arten des Kaufs möglich. Da aber Autokäufer beim Händlerkauf stärker geschützt werden, als beim Privatkauf ist immer abzuwägen, ob der Preisvorteil des Kaufs bei Privat die Nachteile überwiegt. 

Wer ein Auto bei einem Kfz-Händler kauft, hat immer gewisse Rechte bei Mängeln. Der Händler muss immer die Haftung für Mängel mit jedem Auto übernehmen. Das gilt für zwei Jahre nach Übergabe. Diese Vorschriften stehen als zwingendes Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 437, 438. Wichtig ist dann noch eine Beweisregel. In den ersten sechs Monaten nach Kauf kann sich der Käufer zurücklehnen, wenn ein Mangel auftritt. Dann muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel durch den Käufer entstanden ist. Danach gilt. Der Käufer muss beweisen (z.B. durch Sachverständige vor Gericht), dass der Mangel schon vor Übernahme des Autos vorhanden war. Tipps und Hinweise des Autors zum Thema „Lügen vor Gericht“.

Beispiel: die Klimaanlage geht nicht mehr. Jetzt kann der Käufer verlangen von dem Kfz Händler:

Eine Reparatur der Klimaanlage durch den Händler. Er kann – falls der Händler die Reparatur verweigert – zurücktreten und sein Geld zurückverlangen und das Auto zurückgeben. Der Käufer kann auch eine Kaufpreisminderung durchsetzen und das Auto behalten (und dann die Klimaanlage selbst reparieren). Außerdem kann ein Käufer Schadenersatz für weitere finanzielle Schäden verlangen, die über den reinen Automangel herausgehen. Durch Kleingedrucktes kann der Händler diese Kundenrechte nicht beschränken. Bei Privatverkäufen gilt etwas anderes. Hier kann die Gewährleistung vollkommen ausgeschlossen werden. Um Opfer von Betrügereien aber nicht schutzlos zu stellen, gehen die Gerichte immer von arglistigem Verhalten aus, wenn der Privatverkäufer betrügt. Dann hat der Käufer ähnliche Rechte wie beim Händler. 

Jetzt einige üble Tricks

Vorschäden verschweigen oder Kilometerzähler herunterdrehen

Selbstverständlich ist es erlaubt, das Auto von der besten Seite zu zeigen und aufzupolieren. Wer aber ins Blaue hinein Behauptungen aufstellt: “Hatte niemals einen Unfall” oder noch weitergehend, den Tacho herunterdreht, ist ein Betrüger und haftet. Wichtiger Tipp: Zeugen zu dem Termin mitnehmen. Sich Daten schriftlich geben lassen (wenn es geht). Die Internetanzeige (falls es eine gibt) ausdrucken und abheften. 

Wichtig zu wissen:

Die Rechtsprechung ist freigiebig mit der Annahme von Arglist von Privatleuten und Händler bei Behauptungen, die vom Verkäufer nicht geprüft wurden, wie z.B. Unfallfreiheit. Zeugen helfen vor Gericht ungemein. Vor Gericht gilt ja, dass der Richter bei dem Termin nicht vor Ort wahr und sich auf Zeugen verlassen muss. Außerdem gibt es interessante Rechtsprechung zum Thema der Zusicherungen von Inhalten von Anzeigen im Internet. Die Anpreisungen aus dem Internet gelten im Streitfall. 

Auto aus dem Ausland kaufen und im Ausland kaufen

Das Problem ist, dass anders als bei Kraftfahrzeugen aus dem Inland die Datenlage bei Streit schwieriger ist. Zusätzlich ist der Verkäufer nicht gut greifbar. 

Der Trick mit dem Privatverkauf durch den Händler

Händler versuchen die Haftung für Mängel zu übergehen, in dem sie sich als Vertreter für Privatverkäufer ausgeben. Hier heißt es dann: Verkauf nur im Kundenauftrag. Solche Maschen sind zwar nicht per se verboten, können aber dazu führen, dass sowohl der Händler als auch der Privatverkäufer als Betrüger zusammen haften, wenn es Mängel gibt, die arglistig verschwiegen wurden. 

 

Kontakt:

 

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte

Malteserstraße 170

12277 Berlin

Telefon: +49 30 221922020

E-Mail: valentin.schulte@dr-schulte.de

 

Die Kanzlei Dr. Schulte Rechtsanwalt ist seit 1995 erfolgreich zivilrechtlich schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Internets-, Reputations- und Wettbewerbsrecht tätig. Sie vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Ergänzende Absenderangaben mit dem Kanzleistandort finden Sie im Impressum auf der Internetseite www.dr-schulte.de.

 

Pressekontakt:

 

Dr. Schulte Rechtsanwalt

Malteserstrasse 170

12277 Berlin

 

Tel: +49 30 22 19 220 20

Fax. +49 30 22 19 220 21

Email: dr.schulte@dr-schulte.de

https://www.dr-schulte.de

 

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 9223 vom 18. Juni 2024 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest