Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team verklagen SAM AG-Inhaber

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Inhaltsverzeichnis
Recht und Gesetz

Der Finanznachrichtendienst Gomopa berichtete in einem Artikel über die Hintergründe der amtlich geschlossenen SAM AG wie folgt:

„Seine 6 Anwälte seien schuld, sie hätten ihn nicht auf den Formfehler hingewiesen, dass er in der Schweiz für ein hochrentables Investmentgeschäft mit gekündigten Lebensversicherungen eine Banklizenz gebraucht hätte. Am liebsten würde er die Anwälte wegen Falschberatung verklagen.

Aber jetzt könne er, Michael O. (48), der am 5. Februar 2009 in Luzern das Schweizer Investitionshaus für erneuerbare Energien SAM Finanz AG gründete und am 15. September 2010 in die heutige SAM Management Group AG (kurz SAM AG) umfirmierte und nach Hergiswil verlegte, nichts mehr machen. Obwohl O. alleiniger Aktionär und einziger Verwaltungsrat ist.
Die Ereignisse an diesem denkwürdigen Montagmorgen, dem 5. März 2012, hätten Oberle überrascht. Das Büro der SAM AG in der Sonnenbergstraße 9 in Hergiswil war noch verschlossen, als plötzlich unangemeldet zwei Untersuchungs-Rechtsanwälte der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA aus Zürich in Begleitung zweier Kantonpolizisten in Zivil und ein Team von EDV-Spezialisten der Firma Axept AG, die zur Spiegelung aller Rechnerdaten eigens aus Glattbrugg angefordert wurden, Einlass begehrten.
Herr O. und dessen Frau, die ebenfalls in der SAM AG arbeitet, wurden aus dem Bett geklingelt. Herr O. eilte von daheim in der Büelstraße 25 zum Büro, um die FINMA-Untersuchungstruppe reinzulassen. Es war seine letzte offizielle Amtshandlung als SAM AG-Chef.
Er und seine drei Mitarbeiter mussten den Untersuchungsrechtsanwälten alle Büroschlüssel aushändigen. Oberle durfte nicht mehr innerhalb der SAM AG und nach außen auch nicht mehr im Namen der SAM AG auftreten. Das Büro war bis zum 26. März 2012 geschlossen. Danach durfte Oberle nur noch unter Auflagen hinein.
Die Untersuchung kam am 11. Juni 2012 nach Auswertung aller Unterlagen und Zeugenbefragungen zu dem Schluss, dass Oberle mit seiner SAM AG eine genehmigungspflichtige Tätigkeit ausgeübt habe, wofür er eine Banklizenz gebraucht habe, die er aber nicht bekommen würde, weil er die Voraussetzungen und Mittel dafür nicht mitbringe. Die FINMA forderte Oberle anschließend auf, persönlich dazu Stellung zu nehmen. Doch Oberle gab keine persönliche Erklärung ab.“
Am 24. August 2012 beauftragte die FINMA schließlich die bisherigen Untersuchungs-Rechtsanwälte Dr. Daniel Hunkeler und Salvatore Petralia von der Kanzlei Baur Hürlimann AG in Zürich, die SAM AG aufzulösen und zu liquidieren.
Am 3. Mai 2012 gab Oberle, der von der SAM AG ein monatliches Salär von 6.600 Euro plus 4.130 Euro für seine mitarbeitende Ehefrau bezogen hatte, seine Wohnung in Hergiswil auf und zog in den Rossbergweg 28 nach Würzburg in Bayern.
Zum Unternehmensverbund der Schweizer SAM AG gehörten in Deutschland die Vertriebstöchter Bestlife Select AG und Capital Solutions AG mit dem Produkt CASHLIFE und dem gemeinsamen Nachfolger LEO ONE mit dem Produkt GreenUP, allesamt in der Elsenheimerstraße 53 in München, mit 1.000 freien Vertrieblern, die für jeden eingeworbenen Rückkaufswert eine 14- bis 15prozentige Provision kassierten.
Weiter gehörten zur SAM AG Gruppe die Regensburger Firmen der Fröschl Gruppe FG Geothermie GmbH und FROGRESS GmbH, beide in der Bruderwöhrdstraße 15a, an denen sich die SAM AG zu 47,5 Prozent und zu 50 Prozent beteiligte. Als einziges bekannte Projekt sollten die Regensburger mit dem Geld der SAM AG ein Geothermiewerk in Kirchweidach in Bayern bauen, das nun ohne weitere Überweisungen oder einen neuen Investor nicht, wie geplant, im Jahre 2013 ans Netz gehen und somit auch nicht die Kredite der SAM AG-Anleger zurückzahlen kann.
Auf seine ehemaligen Partner innerhalb der SAM AG-Gruppe ist Oberle nicht sehr gut zu sprechen.
„Tatsächlich suchte man in mir wohl eine Art gute Adresse in der Schweiz“, resümmierte er am 10. Oktober 2012 gegenüber dem hessischen Finanzmarkt-Infodienst NAWITO. „Aber ich habe sicher auch eigene Fehler zugetan. Insbesondere muss ich mir heute vorwerfen, dass ich bestimmten Investitionsmodellen einer Unternehmensgruppe aus Regensburg zu sehr vertraut habe“
„Das entlässt ihn aber nicht aus seiner persönlichen Haftung als Alleinaktionär der SAM AG gegenüber den Anlegern“, sagte nun Rechtsanwalt Christian M. Schulter von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin Mitte gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net. „Wir haben am 19. September 2012 für eine Mandantin Klage auf Schadensersatz am Landgericht Berlin eingereicht und erste Prozesse gewonnen.“
Sie wird als Musterverfahren geführt. Denn die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team gründeten am 14. September 2012 in Berlin eine“Geschädigtengemeinschaft SAM AG„, der sich bereits zur Gründungsversammlung 180 Geschädigte anschlossen.
Jeder Anleger muss sich nämlich selbst kümmern und seine Ansprüche auf Rückzahlung seiner Gelder anmelden. Weil sich aber nur ganz wenige Anleger bei der Liquidationskanzlei gemeldet hätten, da die Anleger nicht per E-Mail oder Brief informiert wurden, hat diese nun die Anmeldefrist vom 10. Oktober 2012 auf den 30. November 2012 verlängert.
Die Liquidatoren meinen: Titel gegen die SAM AG würden nichts bringen
Die Liquidationskanzlei weist auf ihrer Internetseite Sam-liquidation.ch darauf hin, dass gerichtliche Klagen gegen die SAM AG eine mögliche Rückzahlung der Gelder nicht beschleunigen würden.

Zitat:
Die Anleger werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Einreichen von gerichtlichen Klagen gegen die SAM zu keiner (individuellen) Beschleunigung des Verfahrens führt. Aufgrund des strengen Grundsatzes der Gleichbehandlung der Gläubiger werden alle Gläubiger nur gleichzeitig finanziell befriedigt.
Außerdem werden alle Anleger bei genügendem Nachweis der Einzahlung ihrer Anlage mit dem so genannten Erfüllungsinteresse, das heißt inklusive der von der SAM gemachten Renditeversprechungen, als Gläubiger anerkannt.

Eine Benachteiligung aus einem Rangrücktritt hätten die Anleger nicht zu befürchten.
Von den 44 Millionen Euro, die die 4.000 Anleger der SAM AG seit 2009 bis 1. März 2012 eingezahlt hatten, waren 17,6 Millionen Euro (40 Prozent) mit einem Rangrücktritt versehen. Das würde bedeuten, dass diese Anleger in einem Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden würden. Also auch nach Alleinaktionär Oberle, der laut vorläufigem Geschäftsbericht für das Jahr 2011 noch eine Aktionärs-Forderung an die SAM AG in Höhe von rund 800.000 Euro aktivieren ließ.
Doch die beiden Liquidationsanwälte stellten in ihrem Untersuchungsbericht vom 11. Juni 2011 fest, dass die deutschen Kundenverträge „nach Schweizer Gesellschaftsrecht mit großer Wahrscheinlichkeit ungültig“ seien.
Im Vertrag sei die Klausel zum Rangrücktritt (zumindest in älteren Versionen) nicht prominent hervorgehoben worden, so dass sie ungültig sei. Auch wenn die Klausel eindeutig in den Werbebroschüren stand, spiele das keine Rolle, weil diese Broschüren nicht Bestandteil des Vertrages seien. Sie stelle für die Kunden in den Verträgen eine Überraschungsklausel dar und sei nach Schweizer Recht ungültig.
Die Rangrücktritte bezögen sich letztlich auf eine mögliche Überschuldungssituation einer Schweizerischen Firma nach Schweizer Recht. Im Falle der SAM AG könne man sich nicht auf den Rangrücktritt des Kunden berufen, „weil die Wirkungen seines Vertragsabschlusses und insbesondere der Zweck der von der SAM getätigten Investments nicht klar waren beziehungsweise der Kunde Täuschung geltend machen könne.“ So die Liquidationsanwälte in ihrem Untersuchungsbericht.
Aber reicht es aus, sich auf die Liquidatoren zu verlassen?
Rechtsanwalt Christian M. Schulter sagte hierzu gegenüber GoMoPa.net: „Die Liquidatoren müssen nun alle Verträge rückabwickeln. Dadurch sollen die Anleger eigentlich ihr Geld zurück erhalten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die SAM AG nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um alle Forderungen zu bedienen. Damit droht hier die Insolvenz der Gesellschaft, die sodann große Verluste für die Anleger mit sich bringen würde.“
Außerdem sollte ein eingetragener Rangrücktritt sehr wohl gegenüber der SAM AG angefochten werden. Die Liquidatoren haben nur den Auftrag, die Gesellschaft aufzulösen und nicht, die Interessen der Anleger zu vertreten.
Die finanzielle Lage der SAM AG sieht gar nicht rosig aus
Auf den beiden Konten der SAM AG bei der Raiffeisenbank der Region Stans fanden die Prüfer am 18. Mai 2012 zum einen 3.782,91 Euro und zum anderen 655.311,24 Euro.
Die Prüfer sehen darin eine Gefährdung der Anleger und Gläubiger. „Ein Totalausfall muss nach vorsichtiger Einschätzung ins Auge gefasst werden“, meldeten die Prüfer am 11. Juni 2012 der FINMA.
Denn die SAM AG habe keine ausreichenden Mittel und auch keine Einnahmen aus einer Investition, um diesen Verpflichtungen nachzukommen.
Wovon die Anlegergelder zurückgezahlt werden sollen, ist unklar.
Die Liquidatoren geben auf ihrer Internetseite selbst den Tipp, dass es ja jedem Anleger freistünde, die Verantwortlichen der SAM AG in Regress zu nehmen:

Zitat:
Ob rechtliche Schritte gegen Dritte möglich sind (zum Beispiel Vermittler der SAM, ehemalige Geschäftsführung der SAM), muss jeder Gläubiger beziehungsweise Anleger selbständig und auf eigene Kosten von einem Rechtsanwalt abklären lassen.

Bleibt also nur, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen. Hier dürfte gelten, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Neuer Weg zur Rettung der Anlegergelder

Zugleich verfolgen die Rechtsanwälte eine weitere Strategie für die Betroffenen – Klagen ja – aber nicht sinnlos. Inzwischen ist eine Rettungskoalition mit Betroffenen, der Conversio Aidlingen GmbH und anderen gegründet worden. Hintergrund ist der Wunsch durch konstruktive Zusammenarbeit den Anlegern langfristig zu helfen.

Dr. Thomas Schulte

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 867 vom 19. Oktober 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich

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