11 Tipps gegen Autobetrug- gemeine Maschen ruinieren Käufer - Schutz und Hilfe - Dr Thomas Schulte

11 Tipps gegen Autobetrug: gemeine Maschen ruinieren Käufer – Schutz und Hilfe!

Autobetrug – Vorsicht beim Autokauf – wie Betrüger den Traum vom neuen Auto zur Falle machen? Was sind die Hauptthemen bei Autobetrug und wie kann sich der Käufer zur Wehr setzen? Von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt.

Ein Auto online im Internet zu kaufen oder zu verkaufen klingt zunächst verlockend, einfach, unkompliziert und praktisch – doch die Realität sieht oft anders aus. Vorsicht: Die Zahl der Betrugsfälle steigt kontinuierlich. Jährlich entstehen Schäden in Millionenhöhe, und Betrüger nutzen immer raffiniertere Tricks. Der ADAC oder auch die Polizeibehörden warnen eindringlich vor den schlimmsten Fallen, in die Käufer häufig tappen – und oft ist der Schaden schon angerichtet, bevor der Käufer den Betrug erkennt.

Welche Methoden wenden Betrüger am häufigsten an, und wie können sich Käufer effektiv schützen? Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, deckt auf, wie Sie die häufigsten Fallen erkennen und mit einfachen, aber effektiven Maßnahmen Ihr Risiko minimieren können.

1. Tipp: Rechtsschutzversicherung abschließen

Ein Autokauf ist ein wichtiges – weil teures – Rechtsgeschäft. Da macht es Sinn, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die im Notfall einen vernünftigen Gutachter, einen tüchtigen Rechtsanwalt bezahlt und Gerichtskosten übernimmt.

2. Tipp: Autodetektiv spielen

Jedes Fahrzeug trägt ein geheimes Kennzeichen – die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), auch bekannt als VIN, die tiefgehende Informationen über das Auto oder Motorrad preisgibt. Diese 17-stellige Zahl ist mehr als nur eine Seriennummer: Sie ist der Schlüssel zu einer Geschichte, die oft verborgen bleibt. Besonders beim Gebrauchtwagenkauf bietet die FIN entscheidende Hinweise – von vergangenen Unfällen bis hin zu geheimen Reparaturen. Wer als Käufer nicht aufpassen will, läuft Gefahr, auf ein „Schwarzgeschäft“ hereinzufallen. Doch hier kommt die wahre Detektivarbeit ins Spiel: Mit der FIN können durch Plattformen wie autoDNA oder Carfax spannende Details zu Vorbesitzern und Fahrzeughistorie entschlüsselt werden. Doch das ist erst der Anfang. Um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, muss der Kaufvertrag genau unter die Lupe genommen werden. Die richtige Fahrzeuginspektion und eine genaue Prüfung der Garantiebedingungen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass man kein Risiko eingeht.

3. Tipp: Superschnäppchen vermeiden! Wenn der Traum vom billigen Luxusschlitten platzt

Der Klassiker unter den Betrugsfällen ist das verführerisch günstige Angebot eines hochwertigen Autos im Ausland. Stellen Sie sich vor, ein fast neuer SUV eines Premiumherstellers wird für die Hälfte des üblichen Preises angeboten. Käufer sollen zur Absicherung das Geld an ein vermeintlich sicheres Treuhandkonto überweisen. Doch kurz nach der Zahlung verschwindet die Website mitsamt Geld. Häufig wird auch eine Verzögerungstaktik angewendet: Angebliche Probleme bei der Rücküberweisung werden vorgetäuscht, und Betroffene werden hingehalten, bis sie schließlich verzweifelt aufgeben. Empfehlung: niemals Vorauszahlungen zu leisten oder Geld an unbekannte Treuhandkonten zu überweisen. Häufig handelt es sich um getäuschte Identitäten von seriösen Händlern.

4. Tipp: Verlockende Testfahrten aus dem Ausland – erst zahlen, dann hoffen

Eine besonders hinterhältige Masche ist es, Fahrzeuge mit deutscher Zulassung günstig aus dem Ausland anzubieten. Angebliche private Notlagen, wie ein Todesfall, werden als Grund angegeben. Interessierte Käufer werden aufgefordert, eine Testfahrt zu machen. Dafür sollen sie jedoch Transportkosten und eine Sicherheitsleistung im Voraus an eine angebliche Spedition zahlen. Sobald das Geld überwiesen ist, verschwindet der Anbieter spurlos, und das Auto taucht nie auf. Hier gilt: Nie Geld vorab überweisen, egal, wie überzeugend die Geschichte ist.

5. Tipp: Gefälschte Dokumente – wenn das Traumauto gestohlen ist

Noch raffinierter sind Fälle, bei denen Käufer das Fahrzeug persönlich abholen und scheinbar originale Papiere erhalten. Schlüssel, Fahrzeugbrief, Serviceheft – alles wirkt legitim. Doch bei der Anmeldung stellt sich später heraus, dass die Fahrzeugpapiere professionell gefälscht sind und das Auto gestohlen wurde. Diese „Autodoublette“ führt dazu, dass das Fahrzeug polizeilich beschlagnahmt wird. Der Käufer steht ohne Geld und Auto da. Experten empfehlen daher, sich bei Zweifeln unbedingt einen Experten hinzuzuziehen, der die Echtheit der Papiere prüfen kann.

6. Tipp: Vermeidung dieser Handyspielereien – unfreiwilliger Billigverkauf per E-Mail, denn ein harmloses „Ok“ kann teuer werden

Ein weiterer Betrug erfolgt oft unscheinbar: Ein Interessent bittet um Bestätigung eines Termins per E-Mail. Doch diese scheinbar harmlose E-Mail ist eine Falle und dient als angebliche Kaufbestätigung zu einem viel niedrigeren Preis als ursprünglich vereinbart. Betrüger drohen anschließend mit juristischen Konsequenzen, sollte das Fahrzeug nicht zum „vereinbarten“ Preis verkauft werden. Rechtlich haltbar ist dies meist nicht, dennoch erzeugt es großen Druck. Käufer sollten deshalb niemals vorschnell und unüberlegt E-Mails bestätigen oder persönliche Daten preisgeben.

7. Tipp: Speditionsbetrug – Geld eingefroren, Auto weg

Eine weitere tückische Masche ist die Nutzung vermeintlich sicherer Bezahlsysteme und Speditionen. Betrüger schicken gefälschte Zahlungsbestätigungen bekannter Online-Bezahldienste. Verkäufer geben im Glauben, das Geld erhalten zu haben, das Fahrzeug der angeblichen Spedition mit. Kurz darauf wird das Geld eingefroren, weil der Käufer behauptet, kein Auto erhalten zu haben. Verkäufer sollten deshalb immer warten, bis die Zahlung tatsächlich unwiderruflich auf dem eigenen Konto eingegangen ist.

8. Tipp: Preisdrückerei am Übergabeort – Erpressung nach langer Anfahrt

Ein anderer häufiger Trick ist es, nach langer Anreise des Verkäufers plötzlich drastische Preisminderungen wegen angeblicher Mängel zu fordern. Verkäufer fühlen sich genötigt, den niedrigeren Preis zu akzeptieren. Deshalb sollte die Übergabe idealerweise ortsnah erfolgen, und Verkäufer sollten den Kaufvertrag schon im Vorfeld klar vereinbaren.

9. Tipp: Falle Ankaufkärtchen, die meistens an der Autoscheibe stecken – „Schnelles Geld oder billiger Export?“

Händler, die mit „Höchstpreise in bar“-Karten werben, sind oft Exporthändler, die Autos billig erwerben wollen. Zwar nicht immer unseriös, jedoch besteht die Gefahr, deutlich unter Marktpreis verkaufen zu müssen. Prüfen Sie daher sorgfältig Alternativen.

10. Tipp: Rechtsmängel und gestohlene Fahrzeuge – Albtraum jedes Käufers

Rechtsmängel sind besonders problematisch, denn hierbei werden Fahrzeuge verkauft, an denen Dritte Rechte haben, beispielsweise gestohlene Autos. Wird ein solches Fahrzeug später von der Polizei beschlagnahmt, verliert der Käufer Geld und Fahrzeug zugleich. Hier besteht ein Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB. Im Falle eines arglistig verschwiegenen Mangels beträgt die Verjährungsfrist sogar drei Jahre (§§ 438 Abs. 3, 195 BGB).

11. Tipp: Wie können sich Käufer effektiv schützen?

Um Betrug zu vermeiden, sollten Käufer nie Geld im Voraus an Unbekannte überweisen. Fahrzeugkäufe sollten persönlich, idealerweise bei der Zulassungsstelle stattfinden, um sofortige Ummeldung zu ermöglichen. Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Kaufvertrag und prüfen Sie Fahrzeughistorie und Papiere gründlich, gegebenenfalls mit einem Gutachter.

Zeigen sich später Mängel, sollten diese sofort schriftlich angezeigt werden, verbunden mit einer Frist zur Nachbesserung. Sämtliche Unterlagen rund um den Kauf sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da Verhandlungen die Verjährungsfrist hemmen (§ 203 BGB). Falls nötig, sollten rechtliche Schritte frühzeitig eingeleitet werden, insbesondere bei nahender Verjährung. Hier kann die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens helfen, um Ansprüche rechtzeitig zu sichern.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10593 vom 15. März 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich