Schulungsmitarbeiter kann als Prospektverantwortlicher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung direkt persönlich haften. – Neues Urteil des Bundesgerichtshofs
Die Rechtsanwälte weisen auf folgendes hin: Immer wieder wird berichtet, dass in Schulungsveranstaltungen Schulungsmitarbeitern dem Vertrieb, seien es nur Handelsvertreter[1] oder Prospektverantwortliche[2], Informationen gegeben haben,