Bundesgerichtshof entscheidet: Faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 I GmbHG verpflichtet und haftet dafür
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in der Entscheidung vom 11.07.2005 (Aktenzeichen II ZR 235/03) festgestellt, dass der Hintermann einer GmbH als faktischer Geschäftsführer haftet neben dem