BGH: Klauseln der Versicherungsbranche bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung aus den Jahren 1994 – 2001 sind ungültig! Gibt es jetzt Geld zurück?
Mit seinen Urteilen vom 12.10.2005 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt, indem er zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebensversicherungen Stellung bezogen hat und