Schrottimmobilien: Verkäufer von Immobilien haften für Wertzusagen etc. – neues Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 223/03) stellt die Rechtslage klar
In der Regel ist bei einem Immobilienkauf der Verkäufer – je nach Vertragsgestaltung der notariellen Urkunde – nur für das Grundstück und das Gebäude an