Hänschen klein geht in die Welt hinein – Die Kreditkarte im Rucksack wird als grobe Fahrlässigkeit des Kreditkartennutzers bewertet
Das Landgericht Berlin wies am 30.11.2011 in einer mündlichen Hauptverhandlung darauf hin, dass die Kreditkarte nicht im Rucksack ohne direkte Aufsicht im Auto abgelegt werden