Das Beschwerderegister – § 34d Wertpapierhandelsgesetz fordert Kunden auf Auffälligkeiten bei Banken zu melden
Seit Ende 2012 muss bei Banken ein sogenanntes „Beschwerderegister“ geführt werden, in denen Beschwerden von Bankkunden aufgenommen und gesammelt werden. In regelmäßigen Abständen müssen die