Pro Ventus GmbH handelt ohne die erforderliche Erlaubnis – BaFin ordnet Abwicklung an
Mit Bescheid vom 03.07.2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Pro Ventus GmbH mit Sitz in Großostheim die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte