Bundesgerichtshof verbietet „Schockwerbung“ für Freiberufler
Das höchste deutsche Zivilgericht konkretisiert die zulässige Werbung und verbietet auch, dass der Freiberufler über Dritte solche Schockwerbung für sich machen lässt.
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
Das höchste deutsche Zivilgericht konkretisiert die zulässige Werbung und verbietet auch, dass der Freiberufler über Dritte solche Schockwerbung für sich machen lässt.
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