Wenn der Hund das Pferd beißt – Haftung des Hundehalters
Haftung des Hundehalters gemäß § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unfälle mit Tieren waren früher sehr häufig. Daher hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch
Die Kanzlei wird von Dr. Thomas Schulte alleine betrieben mit dem Fokus auf Reputationsrecht und Kapitalanlagenrecht für Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte wurde 1995 gegründet. Durch Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB, die später dazukam, entstand eine größere Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei. Viele Fachbeiträge, TV und Radio Beiträge entstanden, im Laufe der Jahre. Diese Beiträge finden Sie in der Bibliothek.
Haftung des Hundehalters gemäß § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unfälle mit Tieren waren früher sehr häufig. Daher hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch