Edelmetall-Lagerung – Prospektpflicht: Ja oder Nein?
Von Dr. Thomas Schulte und Dr. Peter Riedi
Die Preise steigen und steigen. Der Hunger der Menschheit nach Metallen kennt aufgrund ihrer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung hier keinen Stopp. Deshalb sind Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium auch als Anlagemodelle gefragt. Die Prognosen für 2025 deuten auf weiteres Wachstum hin. Edelmetalle gelten als krisensicher, als Inflationsschutz und als werthaltige Anlageform. Edelmetalle bedeuten Macht und haben eine politische Bedeutung; so haben die Bundesrepublik und die Europäische Union Konzepte entwickelt, um die Versorgung der Wirtschaft mit Metallen sicherzustellen. Auch juristisch eine interessante Materie, so z.B. das preußische Verbot des Goldhandels durch fliegende Händler als Einschränkung der Gewerbefreiheit. Edelmetalle muss man nicht zu Hause lagern, sondern kann diese bei Dienstleistern einlagern. Bevor man also in Edelmetalle investiert, sollte man sich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten und die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.
Eine wichtige Frage ist hierbei, ob für den Kauf und die Lagerung von Edelmetallen ein Prospekt erforderlich ist. Wir betrachten die deutsche Rechtslage.
Was ist ein Prospekt?
Ein Prospekt ist ein Dokument, das Anleger über ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage informieren soll. Er muss alle wesentlichen Informationen über den Emittenten und die Anlage enthalten, damit sich Anleger ein zutreffendes Bild von dem Angebot machen und eine fundierte Investitionsentscheidung treffen können. In Deutschland dürfen Wertpapiere und Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne einen von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden. Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde, die über die Einhaltung der Gesetze in diesem Bereich wacht.
Wann ist ein Prospekt für Edelmetalle erforderlich?
Ob für den Kauf und die Lagerung von Edelmetallen ein Prospekt erforderlich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung des Angebots ab.
Kein Prospekt ist in der Regel erforderlich, wenn:
- Sie Edelmetalle ausschließlich für sich selbst kaufen und lagern.
- Sie einen klassischen Kaufvertrag über Edelmetalle abschließen, bei dem die Edelmetalle sofort geliefert und keine weiteren Leistungen wie z.B. eine Verzinsung oder Rückzahlung angeboten werden.
Ein Prospekt kann erforderlich sein, wenn:
- Sie in Anlagemodelle investieren, bei denen Edelmetalle erst später ausgekehrt werden oder mit einer Zinszahlung in Geld oder weiteren Edelmetallen verbunden sind.
- Sie als Unternehmen Edelmetalle anbieten, die mit zusätzlichen Leistungen wie z.B. Verwahrung, Verzinsung oder Rückkauf verbunden sind.
Beispiel: Ein Unternehmen bietet an, Gold zu kaufen und zu verwahren. Am Ende der Laufzeit erhalten Anleger neben dem Gold eine Zinszahlung in Form von Geld oder weiteren Edelmetallen. In diesem Fall würde das Angebot als Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) gelten. Für die öffentlichen Angebote solcher Anlagemodelle ist ein Prospekt erforderlich. Diese Gesetzesklarstellung war erforderlich geworden, weil manche Anbieter die Lagerung von Edelmetallen mit zusätzlichen Zinsversprechen verbunden hatten. Das reine Lagergeschäft ist immer noch prospektfrei.
Welche Informationen muss ein Prospekt enthalten?
Ein Prospekt für Edelmetalle muss alle wesentlichen Informationen über das Angebot enthalten, damit sich Anleger ein zutreffendes Bild machen und ihre Investitionsentscheidung treffen können.
Zu diesen Angaben zählt zunächst eine detaillierte Beschreibung des Emittenten, also des Unternehmens, das die Investition anbietet. Hierbei müssen der vollständige Name, der Unternehmenssitz sowie die Rechtsform klar benannt werden, um die Identität und Seriosität des Anbieters sicherzustellen.
Weiterhin sind präzise Informationen zu den Edelmetallen selbst unerlässlich. Dies umfasst die genaue Art des Metalls, etwa ob es sich um Gold, Silber, Platin oder Palladium handelt, die verfügbare Menge sowie die Reinheit des Materials, die in der Regel in Promille oder Karat angegeben wird. Diese Angaben geben Aufschluss über die Qualität und den tatsächlichen Wert der angebotenen Produkte.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Lagerung der Edelmetalle. Anleger müssen wissen, wo ihre Werte aufbewahrt werden. Dabei wird der Lagerort beschrieben, etwa ob sich dieser in einem Hochsicherheitslager, in einer Bank oder bei einem spezialisierten Anbieter befindet. Zudem ist die Art der Verwahrung relevant: Handelt es sich um eine Sammelverwahrung oder eine separate Lagerung? Auch Details zur Versicherung der Bestände dürfen nicht fehlen, um sicherzustellen, dass die Edelmetalle gegen Verlust oder Schäden abgesichert sind.
Ebenso wichtig sind klare Angaben zu den Kosten und Gebühren. Hierbei wird der Kaufpreis detailliert aufgeführt, ebenso wie wiederkehrende Gebühren, beispielsweise für die Lagerung oder den Transport. Nur durch diese Transparenz können Anleger die wirtschaftliche Tragweite ihrer Investition vollumfänglich einschätzen.
Zuletzt, aber keineswegs weniger bedeutend, sind Hinweise auf die mit einer Investition verbundenen Risiken. Neben den allgemeinen Preisrisiken, die sich durch Marktschwankungen ergeben, müssen auch potenzielle Verlustrisiken klar benannt werden. Diese Informationen helfen Investoren, die möglichen Gefahren ihrer Entscheidung realistisch einzuschätzen und besser darauf vorbereitet zu sein.
Zusammengefasst dienen diese Pflichtangaben dazu, Vertrauen zu schaffen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, die gerade in einem so wertvollen und sensiblen Markt wie dem der Edelmetalle unverzichtbar ist.
Welche Folgen hat es, wenn kein Prospekt veröffentlicht wird?
Wenn ein Unternehmen ohne Prospekt Vermögensanlagen öffentlich anbietet, begeht es eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Überdies können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie aufgrund eines fehlenden Prospekts eine Fehlinvestition getätigt haben.
Fazit
Die Frage, ob für den Kauf und die Lagerung von Edelmetallen ein Prospekt erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung des Angebots an. Der Gesetzgeber hat eine differenzierte Ausgestaltung zum Schutze von Verbrauchern vorgenommen. Vermögensanlagen, die prospektpflichtig sind, versprechen immer mehr als die reine Lagerung. Das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) wurde durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) geändert, welches am 1. Juli 2021 in Kraft trat (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1534 vom 10. Juni 2021). Diese Änderung umfasst die Einstufung bestimmter Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und Edelmetallverwahrern als Vermögensanlagen, was zu einer Erlaubnispflicht für die Vermittlung dieser Produkte führt. Insbesondere betrifft dies Anlagen, die im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld oder handelsüblichen Edelmetallen eine Verzinsung oder Rückzahlung gewähren oder in Aussicht stellen.
Zusammenfassung: 7 Geheimnisse zur Edelmetall-Lagerung und Prospektpflicht
1.Direkte Käufe sind sicher: Ein Prospekt ist nicht erforderlich, wenn Edelmetalle direkt gekauft und geliefert werden.
2.Zusatzleistungen machen den Unterschied: Modelle mit Verzinsung, Rückkauf oder besonderen Verwahrungen unterliegen der Prospektpflicht.
3.Reine Lagerung bleibt unkritisch: Das bloße Einlagern von Edelmetallen ist rechtlich unkompliziert.
4.BaFin überwacht den Markt: Die Aufsichtsbehörde prüft und genehmigt prospektpflichtige Angebote.
5.Risiko bei Verstößen: Fehlende Prospekte können Bußgelder und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
6.Transparenz schützt Anleger: Ein vollständiger Prospekt bietet Klarheit über Anbieter, Kosten, Risiken und Lagerbedingungen.
7.Strengere Gesetze seit 2021: Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz verschärft die Anforderungen für Edelmetall-Investitionen.
Dr. Thomas Schulte ist deutscher Jurist, Dr. Peter Riedi ist Unternehmer in Liechtenstein und der Schweiz.