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Achtung bei der ConRendit Holding AG: Anleger fürchten um ihre Ausschüttungen!


Es mehren sich die Meldungen, dass Anlegern der Containerfonds der ConRendit Holding AG erhebliche Verluste drohen.

Das Emissionshaus ConRendit wurde im Jahr 2002 gegründet und hat sich in Bereich der Containerfonds spezialisiert. Nach eigenen Angaben verwaltet das Hamburger Emissionshaus Beteiligungen mit einem Investitionsvolumen von ca. 350 Millionen €.

Bei dem Vertrieb der mittlerweile 29 Fonds bediente sich die ConRendit Holding AG Vertriebsfirmen, um die Beteiligungen an tausende Anleger zu vermitteln. Zielgruppe der ConRendit Group und ihrer ConRendit-Beteiligungsgesellschaften sind insbesondere Kapitalanleger, die ihr Vermögen in Logistik, hier Investitionsgüter wie Container, Chassis oder Wechselbrücken, anlegen.

ConRendit Holding AG- eine sichere Investition?

Nunmehr kam zum Vorschein, dass der Vorstand und Firmenmitbegründer Andreas Wohlers privat in erheblich finanziellen Schwierigkeiten steckt. Zwischenzeitlich scheinen aber auch einige der ConRendit-Fonds in Schieflage geraten zu sein.

So müssen sich hunderte Anleger des geschlossenen Container-Fonds ConRendit 1 bereits mit reduzierten Ausschüttungen zufrieden geben. Im Falle des Container-Fonds ConRendit 5 mussten Anleger bereits teilweise auf Ausschüttungen vollkommen verzichten, zum Teil erhielten auch diese nur verminderte Ausschüttungen. Die vielfach versprochene Rendite scheint gefährdet!

Probleme gab es wohl auch bereits bei dem Containerfonds ConRendit 2, ConRendit 7, ConRendit 8, ConRendit 9, ConRendit 10, ConRendit 11, ConRendit 12 und ConRendit 13.

Die Probleme sind zwar vielfältig, aber ähneln sich in mehreren Punkten. So mussten teilweise Notverkäufe von Containern vorgenommen werden, zusätzliche Kosten wegen der Insolvenz eines Mieters aufgefangen oder Tilgungsrückstände gegenüber der Bank geschlossen werden.

Viele Anleger meinen insbesondere die Investition in Logistikinvestitionsgüter und Schifffonds sei eine sichere Anlageform, doch wurden sie hier offensichtlich nicht darüber aufgeklärt, dass gerade diese Anlagen und deren Rentabilität von der wirtschaftlichen Weltmarktsituation und etwaigen Handelskrisen abhängig und deshalb mit erheblichen Risiken behaftet sind.

Rechtliche Auswege bieten sich an

„ In rechtlicher Hinsicht gibt es verschieden Möglichkeiten, um einen etwaigen Rückabwicklungs- oder Schadensersatzanspruch durchzusetzen. So gilt es zum Beispiel die Widerrufsbelehrungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen oder je nach dem von wem die Anlage vermittelt wurde, einen Anspruch anhand der sog. Kick- Back Rechtsprechung zu begründen. Und erst am 12. März dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zum Aktenzeichen II ZR 73/11, dass ein Kommanditist zur Rückzahlung der auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages gestatteten Auszahlung nur dann verpflichtet ist, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich geregelt ist. Die Überprüfung des Gesellschaftsvertrages ist daher dringend anzuraten.“, so Rechtsanwalt Dr. Schulte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team.

Anlegern eines ConRendit-Fonds sollten daher rechtzeitig etwaige Schadensersatzansprüche oder Rückabwicklungsansprüche durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Sollte dem einen oder anderen Fonds die Insolvenz drohen, so gilt es vorne dabei zu sein, um sich eine Chance auf Rettung der eigenen Investition zu sichern.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1005 vom 15. Juli 2013 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich