Gebrauchtwagenkauf von privat - Vorsicht Fallen - Dr Thomas Schulte

Autobetrug – Gebrauchtwagenkauf von privat – Sieben Fallen!

Anfechtung des Autokaufs wegen Verschweigen des Erwerbs von einem „fliegenden Zwischenhändler“

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, braucht hoffentlich nicht hinterher einen Anwalt. Aber leider sehen sich in der Realität die Parteien vielfach vor Gericht wieder. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 20. April 2023 ein bemerkenswertes Urteil gefällt, das die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern weiter stärkt (OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2023 – 10 U 50/22, BeckRS 2023, 8947). Das Gericht entschied, dass ein Autokäufer den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten kann, wenn der Verkäufer verschweigt, dass er das Fahrzeug nicht von einem privaten Vorbesitzer, sondern von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben hat. Dieses Urteil hat wichtige Implikationen für die Transparenzpflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen und den Schutz der Käufer vor versteckten Mängeln. Das ist genauso ein übler Trick wie die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag durch gewerbliche Autohändler. 

Hintergrund des Betrugsversuchs beim Gebrauchtwagenkauf

Die Klägerin hatte im November 2018 einen Audi A6 vom Beklagten gekauft. Der Fall spielt in Berlin beziehungsweise in seiner Umgebung. Der Beklagte hatte das Fahrzeug im Jahr 2014 von einem „fliegenden Zwischenhändler“ erworben, der das Fahrzeug nicht selbst zugelassen hatte und es nur kurz in seinem Besitz hatte. Die Klägerin erfuhr erst nach dem Kauf, dass das Fahrzeug einen erheblichen Unfallschaden erlitten hatte, der nicht offengelegt worden war. Also wollte die Käuferin das Auto zurückgeben. 

Entscheidende Rechtsfragen – fliegender Teppich oder fliegender Händler – worum geht es?

Das Gericht musste klären, ob das Verschweigen des Erwerbs von einem „fliegenden Zwischenhändler“ eine arglistige Täuschung darstellt und ob die Klägerin daher den Kaufvertrag anfechten kann.

Täuschung durch Verschweigen ist möglich

Private Autoverkäufer müssen ungefragt erzählen, ob es ein Privatauto ist oder nicht. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei Vertragsverhandlungen die Pflicht, den Vertragspartner über solche Umstände aufzuklären, die für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Verschweigen geeignet ist, den Kaufentschluss des anderen Teils zu beeinflussen. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass der Beklagte eine solche Aufklärungspflicht verletzt hatte, indem er den Erwerb von einem „fliegenden Zwischenhändler“ verschwieg. Diese Information war wesentlich, da sie den Verdacht nahelegt, dass das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder manipuliert worden sein könnte.

Arglistiges Verhalten bedeutet Betrug zulasten des Autokäufers

Das Gericht erkannte auch das arglistige Verhalten des Autoverkäufers. Arglist liegt vor, wenn der Handelnde zumindest bedingt vorsätzlich handelt, also den Mangel für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner diesen nicht kennt und bei Kenntnis den Kaufvertrag nicht oder nicht zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen hätte. Im vorliegenden Fall war der Beklagte sich der Tatsache bewusst, dass die Herkunft des Fahrzeugs für die Kaufentscheidung der Klägerin von Bedeutung war, und handelte daher arglistig, indem er diese Information verschwieg.

Kausalität und Anfechtungsfrist

Das Gericht bestätigte die Kausalität der Täuschung für den Vertragsschluss und stellte fest, dass die Klägerin die Anfechtungsfrist gemäß § 124 BGB eingehalten hatte. Sie hatte erst im November 2020 von dem erheblichen Unfallschaden erfahren und die Anfechtung des Kaufvertrags rechtzeitig im März 2021 erklärt.

Konsequenzen des Urteils: Aufklärungspflichten, Transparenz beim Verkauf, Offenlegung von Informationen

Dieses Urteil betont die Bedeutung der Aufklärungspflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen und schützt Käufer vor versteckten Mängeln, die durch Zwischenhändler verschleiert werden können. Verkäufer müssen transparent über die Herkunft und den Zustand des Fahrzeugs informieren, um arglistige Täuschungen zu vermeiden.

Für Käufer bedeutet dieses Urteil eine stärkere Rechtsposition bei der Anfechtung von Kaufverträgen wegen arglistiger Täuschung. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, die Interessen von Käufern zu schützen und Verkäufer zur Rechenschaft zu ziehen, die ihre Aufklärungspflichten verletzen. Das Urteil des OLG Brandenburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes beim Gebrauchtwagenkauf. Es unterstreicht die Notwendigkeit transparenter Informationen über die Herkunft und den Zustand des Fahrzeugs und bietet Käufern eine klare Rechtsgrundlage für die Anfechtung von Kaufverträgen bei arglistiger Täuschung. Wenn ein Auto privat verkauft wird, muss klar gesagt werden, woher es kommt und wer es vorher hatte. Ein weiterer fieser Trick zulasten von Gebrauchtwagenkäufern wird somit verboten.  Ein Gebrauchtwagenverkäufer muss dem Käufer also mitteilen, dass das Auto von jemandem gekauft wurde, der es nicht auf sich angemeldet hatte und die Kette von privat an privat damit unterbrochen wurde.

Die Rechte der Gebrauchtwagenkäufer werden durch das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg gestärkt und gleichzeitig die Bedeutung der Transparenz beim Verkauf von Gebrauchtwagen unterstrichen. Verkäufer müssen alle relevanten Informationen über die Herkunft und den Zustand des Fahrzeugs offenlegen, um arglistige Täuschungen zu vermeiden. Käufer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Verdacht auf Täuschung rechtliche Schritte in Betracht ziehen.

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Die fünf größten Fehler beim Autokauf – und wie Sie sie vermeiden können

Der Kauf eines Fahrzeugs ist eine bedeutende Investition, die sorgfältige Vorbereitung erfordert, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Als Rechtsanwalt möchte ich Sie auf die häufigsten Fehler beim Autokauf hinweisen und Ihnen zeigen, wie Sie diese umgehen können.

1. Fehlende Fahrzeugbesichtigung und Probefahrt

Ein häufiger Fehler ist der Verzicht auf eine gründliche Besichtigung und Probefahrt des Fahrzeugs. Kaufen Sie das Auto niemals ungesehen und schließen Sie keinen Kaufvertrag ab, bevor Sie das Fahrzeug persönlich geprüft haben. Auch ein mündlich oder per Nachrichtendienst geschlossener Kaufvertrag ist rechtlich bindend. Daher sollten Sie das Auto bei Tageslicht und gutem Wetter inspizieren, um Mängel wie Roststellen, Dellen oder Kratzer nicht zu übersehen. Nehmen Sie eine zweite Person zur Besichtigung mit und führen Sie eine Probefahrt durch, um den Zustand des Fahrzeugs umfassend zu beurteilen.

2. Unzureichende Prüfung der Fahrzeugdokumentation

Ein weiterer Fehler ist die ungenaue Überprüfung der Fahrzeugpapiere. Vergewissern Sie sich, dass alle Dokumente, einschließlich Serviceheft, HU-Berichte und Reparaturrechnungen, vollständig und authentisch sind. Fragen Sie explizit nach Unfallschäden, da auch reparierte Schäden den Wert des Fahrzeugs mindern können. Lassen Sie sich im Kaufvertrag schriftlich zusichern, dass das Auto unfallfrei ist. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, das Fahrzeug von einem Fachmann überprüfen zu lassen.

3. Unklarheiten im Kaufvertrag

Oft werden Kaufverträge nicht sorgfältig genug geprüft. Ein vollständiger Vertrag sollte persönliche Daten beider Parteien, detaillierte Fahrzeuginformationen, Angaben über den Zustand des Fahrzeugs und eventuelle Mängel, Garantieinformationen sowie klare Zahlungs- und Übergabebedingungen enthalten. Achten Sie darauf, dass der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht unzulässig ausschließt. Bei Unsicherheiten kann die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts hilfreich sein.

4. Überstürzte Kaufentscheidungen

Nach einem Unfall oder einer unerwarteten Panne neigen Käufer dazu, schnell ein neues Fahrzeug zu erwerben. Diese Eile kann jedoch zu unüberlegten Entscheidungen führen. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, um verschiedene Angebote zu vergleichen und das passende Fahrzeug zu finden. Ein Mietwagen für einige Tage kann Ihnen die notwendige Flexibilität verschaffen, um den Kauf gründlich zu planen.

5. Unzureichende Preisverhandlungen

Viele Käufer fühlen sich von der Preisstruktur in Autohäusern überfordert und akzeptieren den angebotenen Preis ohne Verhandlung. Konzentrieren Sie sich auf den Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren. Zusätzliche Optionen wie Garantien oder Schutzpakete sollten kritisch hinterfragt werden, da sie den Preis oft unnötig in die Höhe treiben. Gründliche Vorbereitung und Vergleich verschiedener Angebote ermöglichen es Ihnen, bessere Konditionen auszuhandeln.

6. Keine vernünftige Rechtsschutzversicherung

Ein kluger Käufer denkt voraus: Bevor Sie sich in den Autokauf stürzen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie rechtlich bestens abgesichert sind. Der Abschluss einer passenden Rechtsschutzversicherung vor dem Fahrzeugkauf ist ein sinnvoller Schritt, der Ihnen bei möglichen Streitigkeiten oder unerwarteten Problemen erheblichen Stress und finanzielle Belastungen ersparen kann.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Wenn Sie beim Autokauf auf Nummer sicher gehen möchten, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Vertragsrecht zur Seite. Dr. Thomas Schulte, ein renommierter Rechtsanwalt aus Berlin, hat bereits zahlreiche Mandanten bei rechtlichen Fragen rund um Kaufverträge, Gewährleistung und Sachmängelhaftung erfolgreich unterstützt.

Auf unserer Website dr-schulte.de finden Sie weiterführende Informationen und praktische Hinweise, wie Sie sich rechtlich absichern können. Nutzen Sie auch die Möglichkeit eines direkten Austauschs über meet-an-expert.com, um eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten.

Lassen Sie sich nicht durch rechtliche Unsicherheiten beim Autokauf verunsichern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Rechte zu schützen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Vereinbaren Sie einen Termin mit Dr. Thomas Schulte – Ihr Partner für kompetente rechtliche Beratung. Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10112 vom 22. Januar 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich