Handyverträge führen immer wieder zu Problemen zwischen dem Kunden und dem Telekommunikationsanbieter. Meist treten diese Probleme zum Vertragsende auf.
In dem Fall, der die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team aus Berlin kürzlich erreichte, hatte eine 24-jährige Frau einen günstigen Mobilfunkvertrag bei Vybemobile abgeschlossen. Vybemobile ist eine Marke der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Potsdam. Zum Ende der Vertragsbeziehung kam es zu unterschiedlichen Kontaktaufnahmeversuchen seitens der Mandantin, die sich selbst nach Potsdam begab, um dort Mitarbeiter der Vybemobile zu erreichen. Diese gelang ihr jedoch nicht in dem vorgestellten Ausmaße. Die Mandantin kündigte daraufhin den Mobilfunkvertrag zum Laufzeitende fristgemäß. Die Kündigung wurde jedoch seitens Vybemobile nicht akzeptiert. Es wurden weitere Gebühren geltend gemacht. Dies endete letztendlich in einer Klage der SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH & Co. KG gegen die 24-jährige Mandantin vor dem Amtsgericht Spandau.
Verschlechterung der Bonität – Basisscore sinkt
Zudem trug die SNT Inkasso- und Forderungsmanagement GmbH für die E-Plus Service GmbH & Co. KG einen Betrag von 282,00 € bei der Schufa Holding AG als Negativeintrag mit Ereignisdatum 21.09.2012 ein. Ein weiterer Eintrag in Höhe von 335,00 € erfolgte zum 15.10.2012. Der Basisscore der betroffenen Mandantin verschlechterte sich auf 16 %.
Hierauf wandte sich die betroffene Mandantin an Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Gründungspartner der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team, den sie mit der Wahrnehmung ihrer Interessen vor dem Amtsgericht Spandau und auch in Bezug auf den Schufa-Negativeintrag beauftragte. Bei dem ersten Gerichtstermin kam es zu keiner Entscheidung, da die Klage aus Sicht des Amtsgerichts Spandau bereits unschlüssig war. Ein weiterer Verhandlungstermin wurde festgesetzt.
Erfolgreiche Löschung
Auf das Schreiben der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team reagierte die SNT Inkasso über deren Rechtsanwälte und ließ mitteilen, dass Ansprüche auf Löschung der Schufa-Einträge nicht bestehen würden, weiterhin wurde jedoch mitgeteilt, dass die SNT den Eintrag im Auftrag der E-Plus Service GmbH & Co. KG aus Kulanz zur Löschung gebracht habe. Dies konnte die Abfrage der Daten der betroffenen Mandantin unter meine-schufa.de bestätigen. Der Scorewert der betroffenen Mandantin stieg rapide an und zwar auf einen Basisscore von 95,76 %, damit war die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder hergestellt.
Den Vorgang kommentiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte wie folgt: „Bei geringen Forderungshöhen machen sich Telekommunikationsunternehmen oftmals nicht die Mühe, eine vernünftige Eintragungspraxis, die aber nach § 28 a Abs. 1 BDSG notwendig wäre, auch durchzuführen. Diese Fehler führen dann dazu, dass der Betroffene meist gar nichts von dem Schufa-Negativeintrag weiß und diesen auch nicht verhindern kann. Ein solch rechtswidriges Vorgehen gehört selbstverständlich zu einem Anspruch auf Widerruf des Schufa-Eintrages. Ist dem Betroffenen Schaden durch die Negativeintragung entstanden, kann auch nach § 7 BDSG ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.“
Betroffene, die Negativeinträgen von Banken, Inkassounternehmen oder auch Telekommunikationsdienstleistern ausgesetzt sind, sollten sich in jedem Fall an einen Spezialisten wenden, der Erfolge im Bereich der Löschung von Schufa-Negativeinträge ausweisen kann. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team ist seit mehreren Jahren in dem Bereich Schufa-Recht und Datenschutz tätig und konnte bereits zahlreichen Betroffenen helfen. Rechtsanwalt Dr. Schulte publiziert wichtige Entscheidungen bereits seit Jahren in der Zeitschrift Verbraucher und Recht. Erst kürzlich erschien in der Juniausgabe der Verbraucher und Recht des Jahrganges 2013 sein Artikel „Zur Rechtswidrigkeit doppelter Negativ-Einträge bei der Schufa Holding AG“.