Merkantiler Minderwert! Merkt es der Käufer - Valentin Schulte

Merkantiler Minderwert! Merkt es der Käufer? Wie der unsichtbare Makel eines Unfallwagens zum finanziellen Desaster wird

Merkantiler Minderwert – Ein Autounfall ist oft schneller passiert, als man denkt. Doch selbst wenn die Werkstatt den Wagen wieder perfekt herrichtet, bleibt für den Besitzer häufig ein unsichtbarer Makel bestehen: der merkantile Minderwert. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff, und wie wird er berechnet? Ein Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zeigt: Hier lauern tückische Fallstricke.

Der Feind im Verkaufsraum: Warum der merkantile Minderwert dein Auto entwertet!

Der merkantile Minderwert beschreibt die Minderung des Verkaufswertes eines Fahrzeugs, die trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur nach einem Unfall bestehen bleibt. Der Grund: Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt schrecken vor Unfallfahrzeugen zurück. Der bloße Verdacht auf versteckte Mängel oder eine erhöhte Schadensanfälligkeit genügt, um den Preis erheblich zu drücken. Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert diesen Minderwert als unmittelbaren Sachschaden (BGH, Urteil vom 23.11.2004 – VI ZR 357/03). Das Wort „merkantil“ stammt vom lateinischen „mercari“, was „handeln“ oder „kaufen“ bedeutet. Es leitet sich weiter vom lateinischen „mercatus“ ab, was „Markt“ oder „Handel“ bedeutet. Mit anderen Worten: Merkantiler Minderwert bedeutet, dass ich wegen des Vorschadens einen Preisabschlag hinnehmen muss. 

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Der Makel bleibt: Auch eine perfekte Reparatur kann den Wertverlust nicht heilen!

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Der merkantile Minderwert entsteht allein durch die Tatsache, dass das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war – unabhängig davon, ob der Wagen weiterhin genutzt oder verkauft wird (BGH, Urteil vom 2.12.1966 – VI ZR 72/65). Auch wenn der Besitzer das Auto nie verkaufen möchte, hat er einen Anspruch auf Entschädigung für den Wertverlust. Denn der Preis fällt im Vergleich zu einem unfallfreien Fahrzeug.

Schätzen oder Raten? Wie der merkantiler Minderwert wirklich ermittelt wird!

Die Höhe des merkantilen Minderwerts ist nicht fest definiert, sondern wird nach § 287 ZPO vom Gericht geschätzt. Ausgangspunkt ist ein hypothetischer Verkauf des Fahrzeugs. Der BGH betont in seinem Urteil vom 16.07.2024 (VI ZR 243/23), dass für die Berechnung grundsätzlich der Nettoverkaufspreis (ohne Umsatzsteuer) maßgeblich ist. Wurde dennoch der Bruttoverkaufspreis als Grundlage genommen, muss der Umsatzsteueranteil abgezogen werden.

Rechenbeispiel: Wenn der Umsatzsteuertrick den Geschädigten zu viel kassieren lässt!

Stellen wir uns vor, ein unfallfreies Fahrzeug hätte auf dem Gebrauchtwagenmarkt 20.000 Euro erzielt. Nach dem Unfall und der Reparatur ist es nur noch 18.000 Euro wert. Der merkantile Minderwert wäre 2.000 Euro. Hat der Gutachter jedoch den Bruttowert angesetzt, würde der Minderwert tatsächlich nur etwa 1.680 Euro betragen, da 19 % Umsatzsteuer abzuziehen sind. Dies hat der BGH deutlich gemacht (BGH, Urteil vom 16.07.2024 – VI ZR 243/23).

Verkaufen oder behalten? Warum der Minderwert auch ohne Verkauf entschädigt wird!

Viele Geschädigte fragen sich: Muss ich mein Auto jetzt verkaufen, um den Minderwert ersetzt zu bekommen? Nein! Die Rechtsprechung stellt klar, dass der Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts auch dann besteht, wenn das Fahrzeug behalten wird (BGH, Urteil vom 29.04.1958 – VI ZR 82/57). Der Minderwert ist ein fiktiver Schaden, der den Wertverlust auf dem Papier abbildet.

Valentin Markus Schulte
Valentin Schulte – Vortrag am 16.10.2019 –

Achtung Unternehmer: Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss Netto denken!

Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, dürfen den merkantilen Minderwert nur auf Netto-Basis geltend machen. Andernfalls würden sie doppelt profitieren: einmal durch den Vorsteuerabzug und einmal durch die volle Erstattung des Minderwerts inklusive Umsatzsteuer. Der BGH sieht hierin eine unzulässige Bereicherung (BGH, Urteil vom 18.05.2011 – VIII ZR 260/10).

Gerichtliches Ermessen: Warum Richter auch mal danebenliegen!

Obwohl Gerichte bei der Schätzung des merkantilen Minderwerts weitgehendes Ermessen haben (§ 287 ZPO), kommt es immer wieder zu Fehlern. Wird der Bruttowert statt des Nettowerts angesetzt, kann der Minderwert zu hoch ausfallen. Solche Fehler führen häufig zu Korrekturen in der Berufung oder Revision (BGH, Urteil vom 16.07.2024 – VI ZR 243/23).

Sonderfall Leasing: Wer bekommt den merkantilen Minderwert – der Nutzer oder der Eigentümer?

Bei geleasten Fahrzeugen gehört der merkantile Minderwert dem Leasinggeber, da dieser Eigentümer ist. Der Leasingnehmer kann den Anspruch jedoch oft im eigenen Namen geltend machen, wenn er dazu bevollmächtigt wurde. Der BGH bestätigte dies in ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 16.07.2024 – VI ZR 243/23).

Fazit: Der merkantile Minderwert bleibt ein heikles Thema!

Die Berechnung und Durchsetzung des merkantilen Minderwerts ist für Laien oft schwer zu durchschauen. Wichtige Punkte sind die richtige Schätzungsgrundlage (Netto statt Brutto) und die Frage, wer anspruchsberechtigt ist. Geschädigte sollten im Zweifel einen Anwalt oder Sachverständigen hinzuziehen, um nicht auf einem Teil ihres Schadens sitzenzubleiben.

Tipps und Tricks vom erfahrenen Rechtsanwalt 

Die Unfallabwicklung ist ein schwieriges Thema, weil die rechtlichen und technischen Fragen komplex sind. Bevor ein Verbraucher ein Auto kauft und nutzt, sollte er daher immer eine gute und ordentliche Rechtsschutzversicherung abschließen und bei Schwierigkeiten einen tüchtigen Anwalt befragen. 

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📞 Dr. Thomas Schulte – Ihr Anwalt für Verbraucherrecht rund um Autokauf
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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 10447 vom 21. Februar 2025 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich