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Darlehensnehmern naht die Rettung- das Zauberwort lautet „Widerruf“

Bekanntlich sind die Zinsen für Immobilienkredite in den letzten Jahren gesunken. Zum Leid zahlreicher Immobilieneigentümer, die sich durch die Zinsbindungsfrist gefesselt sehen. Eine vorzeitige Kündigung zur Umfinanzierung würde eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung bedeuten. Eine Möglichkeit, um aus diesem Dilemma herauszukommen ist der Widerruf der Darlehensverträge.

 

„Vermehrt wenden sich verzweifelte Kreditnehmer an unsere Kanzlei und legen mir ihren Darlehensvertrag vor. Beispielshaft kann ich von einem älteren Ehepaar berichten, dass sich mit noch über 50 Jahren zum Erwerb einer Immobilie als sogenanntes Steuersparmodell überreden ließ. Nun bereuen sie diesen Schritt und sehen sich einer immensen Zinsbelastung durch das hierzu unterschriebene Darlehen ausgesetzt. Auch entgegen allen vollmundigen Versprechen decken die Steuervorteile und Mieteinnahmen die monatliche Kreditrate bei weitem nicht. Die Kündigung des Kredites hätte mehrere tausend Euro Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge. Eine Lösung aus dieser scheinbar aussichtslosen Situation kann der Widerruf des Darlehens sein. Diese Option prüfen wir für unsere Mandanten und nehmen die Darlehensverträge genau unter die Lupe.“, bestätigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Schulte von der Berliner Kanzlei Dr. Schulte und sein Team die Einschätzung.

 

Für Immobilienerwerber kann ein neues Darlehen zu einer erheblichen finanziellen Entlastung führen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch 14 Tage. Die Frist beginnt aber erst bei einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Und genau hier ist die Schwachstelle tausender Immobiliendarlehensverträge. Nach Aussage der Verbraucherzentrale Hamburg sind mehr als 60% der Widerrufsbelehrungen unter anderem der Deutschen Bank, der Postbank, Commerzbank, Sparkassen als auch ING-Diba fehlerhaft. Geprüft wurden 300 Kreditverträge. „Die Widerrufsbelehrung soll dem Verbraucherschutz dienen. Diese muss deutlich gestaltet und klar verständlich für Darlehensnehmer sein. Eine Überprüfung der Widerrufsbelehrung macht für Immobiliendarlehensnehmer daher Sinn, wenn sie vorzeitig den zuvor schlechten Darlehenskonditionen entgehen möchten und eine modifizierte Finanzierung anstreben.“, so Rechtsanwalt und Gründungspartner Dr. Schulte.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1157 vom 22. Januar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich