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Windwärts Energie GmbH – Nächste Insolvenz eines grünen Investments

Die Windwärts Energie GmbH, Hanomaghof 1, 30449 Hannover hat Insolvenz angemeldet. Zum Insolvenzverwalter wurde Prof. Dr. Römermann bestellt. Das Unternehmen hatte, ähnlich wie auch andere Windenergieerzeuger, Genussscheine an Kleinanleger herausgegeben und mit dem eingesammelten Geld Projekte zur Erzeugung alternativer Energien realisiert.

Der bereits ins Wanken gekommene Markt zur Erzeugung grüner Energien erhält nach den Pleiten der Windreich AG und der Prokon somit einen weiteren Dämpfer. Zwar ist in diesem Fall nur ein kleinerer Energieerzeuger betroffen, dennoch zeigt sich hier eine erschreckende Tendenz auf.

Das Unternehmen selbst hatte insgesamt 18,9 Mio. Euro von den Anlegern als Investitionssumme erhalten. Es sollen etwa 1.600 Anleger in die Windwärts-Projekte investiert haben. Die Gesellschaft hatte insgesamt vier verschiedene Genussrechtsbeteiligungen seit dem Jahr 2006 ausgegeben

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Ursache für die Insolvenz?

Der nun gestellte Insolvenzantrag erfolgt, weil aus dem ersten Genussrecht etwa 1 Mio. Euro zur Rückzahlung Ende des Jahres 2013 fällig wurden. Diese waren offensichtlich wegen stark verzögerter Projekte nicht erwirtschaftet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Römermann berichtet von 27 stark verzögerten Projekten, die aber aus seiner Sicht noch realisierbar seien.

Betroffene Anleger können sich Rechtsrat bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin einholen. Die Kanzlei ist auf Unternehmenspleiten im Bereich grüne Enrrgie und auf Genussrechtsbeteiligungen spezialisiert. Auch bei den bereits in die Insolvenz gegangenen Kapitalanlagen Windreich AG und Prokon haben die Rechtsanwälte Anleger beraten und hier für Rechtsklarheit gesorgt.

Zuständige Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team und Rechtsanwältin Helena Winker unter 030 22 19 220 20 oder dr.schulte@dr-schulte.de. Formulare für die betroffenen Anleger der Windwärts Energie GmbH  stehen im Internet zum Download zur Verfügung.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1175 vom 11. Februar 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich