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Widerrufsbelehrung fehlerhaft – Ansprüche für Garbe Logimac Anleger

Garbe Logimac AG – Dr. Schulte und sein Team erringen ein Teilurteil für geschädigten Anleger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht. Welche Ansprüche für geschädigte Anleger der Garbe Logimac AG können geltend gemacht werden?

Die Garbe Logimac AG ist eine Beteiligungsgesellschaft, an der sich Anleger im Zeitraum 2003 bis 2006 als atypisch stille Gesellschafter beteiligen konnten. Dies war in Form einer sogenannten Einmalanlage (Classic) und in Form einer Rateneinlage (Sprint) möglich. Atypisch stiller Gesellschafter in Form einer unternehmerischen Beteiligung heißt allerdings auch immer das Risiko des Totalverlustes. Viele Anleger, die sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team mbB in Berlin melden, wussten dies jedoch nicht. Welche Möglichkeiten bestehen für Anleger, was müssen sie tun?

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung, dann Beendigung der Beteiligung Garbe Logimac AG durch Widerruf möglich – „Frühestens“ fehlerhaft verwendet

Teilweise sind die verwendeten Widerrufsbelehrungen der Garbe Logimac AG fehlerhaft, erklärt Rechtsanwältin Buchmann. So auch in diesem Garbe Logimac AG-Anleger Fall, den die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB vertreten. Dieser legte Klage zum Landgericht Hamburg ein, um u. a. einen Anspruch auf Feststellung der Beendigung der Beteiligung durch Widerruf und Berechnung und Auszahlung des Abfindungsguthabens durchzusetzen. Darauf beriefen sich die Rechtsanwälte auf die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese enthält u. a. das Wort „frühestens“ hinsichtlich des Fristbeginns für die Widerrufsbelehrung. Bereits der Bundesgerichtshof (BGH) hat aber entschieden, dass die Verwendung des Wortes „frühestens“ hinsichtlich des Fristbeginns irreführend für den Verbraucher ist. Dieser könne damit nicht genau bestimmen, wann nun der Fristbeginn für den Widerruf ist. Dafür interessierten sich die Richter der 1. Instanz des LG Hamburg allerdings wenig und wiesen die Klage des Anlegers vollständig ab. Nach Beratung mit den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team mbB legte der betroffene Anleger Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht (HansOLG) ein. Die Berufungsverhandlung fand am 10.01.2014 statt.

Garbe Logimac AG Beteiligung durch Widerruf beendet – Erfolg für betroffenen Anleger

Mit Fax vom 21.03.2014 erhielten die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team mbB nun endlich das lang ersehnte Urteil für den geschädigten Anleger der Garbe Logimac AG. Hierin anerkannte das Hanseatische OLG, dass es die Beteiligung für beendet hält. So lautet es wörtlich:

„Es wird festgestellt, dass das Beteiligungsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Kläger … durch Widerruf beendet worden ist.
… wird die Beklagte verurteilt, eine Auseinandersetzungsbilanz für die gezeichnete Beteiligung des Klägers an der Beklagten zu errechnen.“

Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann rät daher, stets einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufzusuchen, um prüfen zu lassen, ob hier möglicherweise Beendigungstatbestände vorliegen, die dazu berechtigen, eine Auseinandersetzungsbilanz errechnen zu lassen. Auch hier gilt es zügig zu handeln, je früher, desto eher bestehen noch erfolgreich Vollstreckungsaussichten für ein möglicherweise bestehendes Abfindungsguthaben. Für Rückfragen und zur Einschätzung von Ansprüchen für geschädigte Garbe Logimac AG Anleger und ihre Familien stehen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team unter 030- 715 206 70 oder dr.schulte@dr-schulte.de zur Verfügung. Insbesondere geschädigte Anleger, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten nicht scheuen, sich zur Wehr zu setzen und auch weitergehende Ansprüche gegen den Vermittler oder die Beratungsgesellschaft prüfen zu lassen.

 

(LLM)

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1236 vom 31. März 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich