Laut der Firmenphilosophie der Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH fühlt diese sich „als Mittler zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner“ und will mit dem Vorurteil aufräumen, dass Inkassomitarbeiter das Geld der Gläubiger mit rigiden Methoden eintreiben (Quelle: teschinkasso.de/Unternehmen/Philosophie.html). Soviel zum guten Vorsatz.
Vor einigen Wochen meldete sich ein 30-jähriger Mann bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team und erbat Hilfe bei der Löschung eines negativen SCHUFA-Eintrags. Es ging u.a. um einen Negativeintrag der Transcom CMS Forderungsmanagement GmbH. Diese trug bei der SCHUFA Holding AG einen Betrag über 1.317,00 Euro zum 26.08.2010 ein. Ebenfalls wurde eingetragen, dass die Forderung tituliert sei.
Mobilfunkvertrag Ursache für ungerechtfertigten Schufa-Eintrag
Zustande kam die Forderung durch einen Mobilfunkvertrag. Die Forderungshöhe war aber zum Zeitpunkt der Eintragungen noch streitig. Das Inkassounternehmen firmierte sich in der Zwischenzeit zur Tesch Inkasso Forderungsmanagement GmbH um. Nachdem Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team, Experte für Schufa-Recht, die Gegenseite dazu aufforderte, den Negativeintrag zulasten des jungen Mannes zu löschen, wurde eine Blockadehaltung der Tesch Inkasso immer deutlicher. Der angebliche „Mittler“ zwischen Gläubiger und Schuldner beharrte darauf, die umstrittene Forderung im SCHUFA-Datenbestand eingetragen zu lassen. Dabei wurde nicht beachtet, dass die Forderung nicht zu Gunsten der Firma Tesch Inkasso tituliert war, sondern zu Gunsten der Rechtsanwälte Dr. Dohr & Kollegen. Wie bereits einige Gerichte entschieden (u.a. LG Dresden und LG Berlin), dürfte der Negativeintrag daher nicht von dem Inkassounternehmen vorgenommen werden.
Außergerichtlich zum Löschungserfolg bei der SCHUFA Holding AG
Die Argumentation war wohl nachvollziehbar und fand Gehör, da sich nunmehr nach erneuter Aufforderung zur Löschung die Rechtsanwälte Dr. Dohr & Kollegen an die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team wandten. In diesem Schreiben wurde mitgeteilt, dass die Rechtsanwälte die Schufa aufgefordert hätten, den Eintrag nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Zahlung, also zum 25.03.2014 zu löschen. Eine Kostentragung wurde jedoch abgelehnt.
Die Schufa Holding AG meldete sich dann mit Schreiben vom 04.04.2014 und teile mit, dass sie sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Löschung der in Rede stehenden Forderung entschlossen habe.
Fazit: Hilfe bei titulierten Schufa-Einträgen
Dieses außergerichtliche Verfahren zeigt, dass man als Betroffener keine Argumentation mit der eintragenden Stelle oder auch mit der Schufa scheuen sollte. Die Forderung über 1.317,00 Euro war eher niedrig, allerdings auch tituliert. Dennoch konnte eine Löschung mit guten Argumenten erreicht werden. Der junge Mann zeigte sich sehr erfreut über die kurzfristige Löschung des Eintrags. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und sein Team kann einen weiteren Erfolg im Kampf gegen belastende Schufa-Negativeinträge verbuchen. Betroffenen können sich gerne an Rechtsanwältin Dana Wiest oder Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte und Team wenden, um fairen Rat und eine konkrete Einschätzung der Situation zu erhalten.
Für Rückfragen zum Schufa-Recht stehen Dr. Schulte und sein Team unter 030 22 19 220 20 und dr.schulte@dr-schulte.de gerne zur Verfügung.