Recht und Gesetz

Betrugsverdacht gegen Green Planet AG

Investition in Teakholz-Setzlinge für Costa Ricas Teakholzplantagen – Anbau für große Teakholznachfrage mit grünem Gedanken? Was kommt auf die betroffenen Green Planet-Anleger zu?

In Zeiten einer wachsenden Bedeutung des Rohstoffmarktes versprach die Green Planet AG (Geschäftssitz in der Gerbermühlstraße zwischen Frankfurt und Offenbach) ihren Anlegern ein rentables Geschäftsmodell. Die Anleger sollten mindestens für jeweils 4.000,00 Euro bei Green Planet AG Teakholz-Setzlinge erwerben, die dann in Costa Rica von einer Green Planet-Tochtergesellschaft auf Teakholzplantagen eingepflanzt und selbstverständlich gepflegt werden sollten (natürlich gegen ein kleines Entgelt). Nach 20 Jahren Wachstum sollten die Bäume dann gefällt und die Verkaufserlöse abzüglich einer Provision für Green Planet dem Anleger ausgezahlt werden. Hierbei versprach Green Planet den Anlegern eine Rendite bis zu 13 %.

1993 erste Teakholz-Anpflanzungen – 21 Jahre später Erntezeit!

Noch im März 2014 ließ Green Planet verlauten, im Februar 2014 die ersten finalen Auszahlungen an alle Eigentümer von Teakbäumen des Pflanzjahres 1993 vorgenommen zu haben, wobei angesichts der sehr guten Nachfragesituation am Teakmarkt die zugesagte Rendite von 13 % p. a. sogar noch deutlich übertroffen worden sei. Dies bestätige das Vertrauen in das Geschäftsmodell und man sei „zuversichtlich, auch in Zukunft attraktive Renditen für unsere Kunden zu erzielen“, tönte im März 2014 noch der Green Planet-Vorstand Manfred Wander.

Doch dann kam alles anders. Denn offenbar kamen nicht alle Kundengelder in Costa Rica an: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main durchsuchte im April 2014 die Räumlichkeiten der Green Planet AG in Frankfurt am Main sowie Privatwohnungen der führenden Köpfe. Der Verdacht: gewerbsmäßiger Betrug. Denn von den Anlagegeldern der allein in den letzten fünf Jahren gezählten 700 Anlegern mit einer Summe von 15 Millionen Euro floss einerseits zu 21 % (ca. 3,7 Millionen Euro) überhaupt nach Costa Rica, wie die Staatsanwaltschaft nun feststellte. Der Großteil der Anlegergelder soll bei Green Planet, deren Tochtergesellschaften und den Hinterleuten geblieben sein. Zudem stellte sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft heraus, dass lediglich 50 % aller Bäume nach 20 Jahren hätten überhaupt ausgeforstet werden können, sodass die versprochene Rendite von bis zu 13 % p. a. unter keinen Umständen erzielbar gewesen wäre.

Verdacht: gewerbemäßiger Betrug – Was bedeutet dieser Verdacht für die betroffenen Anleger?

Hierzu Rechtsanwalt Dr. Erik Kraatz von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin: „Angesichts dieser staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse lassen die Auszahlungen noch im Februar 2014 darauf schließen, dass auch hinter dem Firmenkonstrukt von Green Planet letztlich lediglich ein Schneeballsystem gesteckt hat, d. h. die ausgezahlten Renditen wurden wohl nicht aus Teakholzverkäufen finanziert, sondern aus den Geldern von Neukunden. Das wäre ein klassisches Betrugsmodell nach § 263 StGB. Den betroffenen Anlegern und ihren Familien kann daher nur geraten werden, über Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung bzw. aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Betrugs ihre angelegten Gelder zurückzuverlangen. Insbesondere besteht hier die Möglichkeit, angesichts der großen Anzahl von Anlegern Arrestanträge gegen die Verantwortlichen zu erwirken. Hierbei gilt jedoch das klassische „Windhund Prinzip: First In – First Out oder auf Deutsch: Wer zuerst kommt mahlt zuerst!“, sodass Eile geboten ist und sich jeder betroffene Anleger schnellstmöglich an einen Anwalt seines Vertrauens, spezialisiert im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, wenden sollte.“

Im Grunde nutzen diese Firmen eine aktuelle Gesetzeslücke im Anlegerschutzrecht aus, in dem Kaufverträge angeboten werden, die nicht dem Kapitalmarktrecht entsprechen müssen.

Dr. Schulte und sein Team schauen mit Sorge auf die jüngsten Entwicklungen am Finanz- und Green-Investmentmarkt. Nach und nach zerplatzen mit Windwärts Energie GmbH, Deutsche Umweltberatung, PROKON und Green Planet vermeintlich attraktive „grüne Anlagen“, bei denen letztlich nur eines Grün ist: Der Anleger erlebt sein grünes Wunder.

Update 13.10.2014

Der Insolvenzverwalter erbat die Anmeldung der Forderung bis zum 07.10.2014. Eine spätere Anmeldung ist aber immer noch möglich. Aufgrund von Fehlern in der Buchhaltung – so berichtet die Presse – sei es dem Insolvenzverwalter Miguel Grosser fast unmöglich alle Anleger selbst zu erfassen. Die Rechtskonstruktion soll unter einem schwerwiegenden Mangel leiden: die Kunden konnte überhaupt nicht Eigentümer der Bäume werden.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1313 vom 6. Juni 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich