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Deutsche Umwelt Invest GmbH, Tochter der insolventen Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG

Die Äpfel fallen nicht weit vom Birnenbaum – Deutsche Umwelt Invest GmbH ein schlechtes Omen? – von Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann. Nunmehr melden sich bei der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team in Berlin mehrere Investoren, die sog. „Genussrechtsbeteiligungen“ an der Deutschen Umwelt Invest GmbH erworben haben und fragen nach, welche Risiken hinsichtlich der Sicherheit ihrer Einlagen bestehen.

Vorinformation ist eine Tugend, denn die Deutsche Umwelt Invest GmbH ist eine Tochter der mittlerweile insolventen Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG – mit der Geschäftsanschrift Maximilianstraße 35a in 80539 München.

Frank Rahlf ist Geschäftsführer der Deutschen Umwelt Invest GmbH!

Wie mittlerweile bekannt sein dürfte, war „FR“ Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG und ist nun erfolgreich zur sog. „Lakota Energy GmbH“ gewechselt. Dort vertreibt er weiter sog. „Nachrangdarlehen“ und „Wartungsverträge“. Und wie viele noch nicht wissen – ja, „FR“ ist auch Geschäftsführer der Deutschen Umwelt Invest GmbH. Ein Multitalent?

Recherchen der Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team ergaben, dass man zwar im herausgegebenen Emissionsprospekt 2011 noch einen gewissen Olaf B. als Geschäftsführer begrüßen durfte, doch wenige Monate nach Herausgabe dieses Prospektes wurde der Geschäftsführerposten an Herrn „FR“ zum 02.03.2012 weitergegeben.

Vorworte im Prospekt, wie z.B.:

„Abgesichert durch gesetzlich garantierte Einspeisevergütungen und Fördergesetze …

Rentable – durch weit überdurchschnittliche Dividenden …

Die Deutsche Umwelt Invest GmbH als Tochterunternehmen der Deutschen Umweltberatung GmbH & Co. KG, die bereits seit Jahren erfolgreich Bürgersolaranlagen in Deutschland baut und betreibt …“

klingen daher nicht sehr überzeugend.

Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team hat mittlerweile bereits schriftlich Anfrage beim Unternehmen Deutsche Umwelt Invest GmbH gestellt, wie es um die wirtschaftliche Situation bestellt ist. Im Handelsregister ist trotz gesetzlicher Vorgaben keinerlei Bilanz hinterlegt, die Auskunft über den derzeitigen wirtschaftlichen Zustand geben könnte.

Genussrechte mit Totalverlustrisiko!

Investoren konnten sich an der Deutschen Umwelt Invest GmbH mit sog. „Genussrechtsbeteiligungen“ in Form von Mezzanine-Kapital beteiligen. Dr. Schulte von der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team erklärt, dass es sich dabei um eine unmittelbare Unternehmensbeteiligung handelt, demnach auch das Risiko des Totalverlustes besteht. Genussrechte sind nicht gesetzlich normiert, sondern es finden sich verstreute Regelungen im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. Genussrechte sind vor allem eine deutsche Konstruktion, deren Namen das Risiko verschleiert. So sind sie ähnlich wie Aktien ausgestaltet, nur ohne Stimmrecht. Allerdings unterliegen Genussscheine der Prospekthaftung und der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Derzeit prüfen die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team, ob die erforderliche Genehmigung durch die BaFin hinsichtlich des Prospektes 2011 vorliegt. Im Übrigen wird geprüft, ob der Prospekt fehlerfrei ist.

Verschiedene Varianten an Beteiligungen an der Deutschen Umwelt Invest GmbH

Die Investoren konnten sich hier in zwei verschiedene Varianten an der Deutschen Umwelt Invest GmbH beteiligen: einmal mit einer Laufzeit von fünf Jahren sowie mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Dabei war eine Einmaleinlage von mindestens 5.000,00 Euro oder eine Rateneinlage von 50,00 Euro monatlich möglich. Besonders heraussticht, dass hier Grunddividenden von 6 % bzw. 8 % des Nennbetrages p. a. versprochen wurden, sowie mit einer Überschussdividende von 15 % des Jahresüberschusses vor Steuern geworben wurde. Rechtsanwalt Dr. Schulte erklärt, dass aus seiner Erfahrung solche Dividenden nicht zu erreichen sind, insbesondere aber stets mit einem sehr hohen Risiko verbunden sind.

Grundsätzlich sollte dann der Investor jährlich am 31. März eine Dividendenzahlung erhalten. Im Moment wird geprüft, ob dies tatsächlich geschehen ist.

Informations- und Kontrollrechte des Anlegers sollten bestehen und eingehalten werden. Hierbei sollte eine Kontrollrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie die Vorlage von Mittelherkunfts- und Verwendungsberichten erfolgen. Nach Auskunft von Investoren gegenüber den Rechtsanwälten ist dies jedoch bisher nicht geschehen.

Aus Berichten von betroffenen Investoren wissen wir, dass diese auch selten durch ihre Berater über das Totalverlust- und Nachhaftungsrisiko aufgeklärt wurden. So sollten sich betroffene Investoren zügig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und prüfen lassen, inwiefern hier Rückabwicklungsmöglichkeiten bzw. Haftungsmöglichkeiten auch gegen Vermittler bestehen könnten.

Prospekthaftung Deutsche Umwelt Invest GmbH?

Die Deutsche Umwelt Invest sowie der Geschäftsführer übernehmen namentlich Verantwortung für den Inhalt des Prospektes. Dieser wird derzeit von den Rechtsanwälten Dr. Schulte und sein Team auf seine Richtigkeit hin geprüft. Sollten sich hier Prospektfehler erweisen, so wären auch Klagen gegen den Geschäftsführer sowie gegen die Emittenten, die Deutsche Umwelt Invest GmbH, grundsätzlich möglich.

Verjährungsfrist – Eile zur Prüfung ist geboten!

Wir verweisen diesbezüglich allerdings auf die Verjährungsfristen. Für die betroffenen Anleger bedeutet das: Wer im Jahr 2011 eine solche Genussrechtsbeteiligung gezeichnet hat, sollte sich die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren merken. So gehen viele deutsche Gerichte davon aus, dass bereits bei Abschluss einer Beteiligung mit Totalverlustrisiko eine grobe Fährlässigkeit seitens des Anlegers besteht, der den Prospekt nicht auf Widersprüche zu Aussagen des Vermittlers hin untersucht und sich nicht anwaltlich hat beraten lässt. Bei einer Zeichnung zum Jahr 2011 endet die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des 31.12.2014. Es ist daher nicht nur in verjährungstechnischer, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht Eile für eine anwaltliche Beratung geboten.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 1333 vom 28. Juni 2014 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich