Durch einen hinterhältigen Angriff wurde Dr. Thomas Schulte, Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB, an seiner Wohnadresse in Berlin verletzt. Die drei Täter sind flüchtig. Die Strafverfolgungsorgane wurden sofort informiert und haben die Ermittlungen aufgenommen.
Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und sein Team haben nach entsprechender Fallanalyse am 14.11.2014 beschlossen eine Belohnung von 3.000 € ausloben, falls durch einen Hinweis einer der Täter überführt und verurteilt werden kann.
Hinweise bitte an unseren Strafrechtsexperten: dr.kraatz@dr-schulte.de. Dr. iur. habil Erik Kraatz ist Lehrbeauftragter für Strafrecht und wird Hinweise und Hinweisgeber vertraulich behandeln. Er ist autorisiert die Belohnung zuzuweisen und auszuzahlen.
Unbekannte hatten am Abend des 08.11.2014 dem vollkommen arg- und wehrlosen Verbraucherschützer und Rechtsanwalt Dr. Schulte beim Aussteigen aus seinem Auto vor der Haustür aufgelauert und diesen vollkommen unvermittelt und ohne Vorwarnung angegriffen. Die Täter flohen sofort nach dem Angriff in einem Fluchtfahrzeug, welches in der Nähe wartete. Nachbarn und Angehörige konnten dem angegriffenen Anwalt Thomas Schulte schnelle Erste Hilfe leisten und die Polizei verständigen.
Rechtsanwalt Dr. iur. Sven Schulte dazu: „Wir bedanken uns bei allen, die Hilfeleistungen und Solidarität üben und geübt haben. Unser geschätzter Kollege befindet sich auf dem Wege der Besserung. Es ist davon auszugehen, dass keine bleibenden Schäden entstanden sind. Nachbarn, Angehörige und das Opfer selbst waren allerdings geschockt. „
Über die Hintergründe des Angriffs ist bisher weniges bekannt. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln hier gegen Unbekannt. Die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB ist seit Jahren primär im Bereich Verbraucher- und Anlegerschutzes tätig und hat sich deutschlandweit einen guten Ruf bei betroffenen Anlegern und Gegnern erarbeitet. Bisher gab es nie Probleme, da die Gegner der Anlegerschützer sich fair verhielten.
Gefahren als Verbraucherschutzanwalt – Wirtschaftskriminalität mit Grenzüberschreitung?
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und vor allem im sog. „grauen Kapitalmarkt“ gibt es aber auch einige schwarze Schafe, also vor allem Wirtschaftskriminelle, die mit allen juristischen Tricks und Finessen arbeiten, um Anlegergelder zu erlangen und diese nicht wieder an die Opfer herausgeben zu müssen. Bisher fiel diese Tätergruppe allerdings eher durch geschicktes Taktieren und nicht durch aggressive Mafiamethoden auf.
„Dass sich die Tätergruppe aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität derartiger Methoden der Gewaltkriminalität bedienen, ist unüblich und eine Grenzüberschreitung. Auch Richter, Staatsanwälte oder Strafverfolger im Bereich organisierter Kriminalität werden im häuslichen Bereich nicht bedrängt. Dies galt bisher als Ehrenkodex“, bestätigt erneut Dr. Schulte, der ebenfalls seit Jahren im Bereich des Anlegerschutzes tätig ist.
Rechtsanwälte sind Organe der Rechtspflege unseres Rechtsstaates; deshalb steht nicht die Person des Rechtsanwalts im Vordergrund, sondern seine Aufgabe. Gleiches gilt für alle anderen Angehörigen des Rechtsstaates. Deshalb ist es sinnlos, einzelne Personen persönlich anzugreifen oder zu bedrohen. Aufgaben oder Ermittlungen, die die betroffene oder bedrohte Person nicht mehr vornimmt oder vornehmen kann, können nämlich auch durch andere Kollegen fortgesetzt werden. Das in Deutschland etablierte Wirtschafts- und Rechtssystem lebt von der lebendigen intellektuellen Auseinandersetzung und von dem Ringen um Gerechtigkeit innerhalb der rechtlichen Regeln.
Rechtsanwalt und Privatdozent für Strafrecht Dr. iur. habil. Erik Kraatz kommentiert den Angriff wie folgt: „Eine Straftat der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch zu Lasten eines Rechtsanwalts ist ein Rückfall in dunkelste Zeiten der Geschichte. Den Tätern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren Haft. Das ist keine Kleinkriminalität mehr, sondern ein überaus gefährlicher Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit, der angesichts der Umstände mit mindestens einem Jahr Freiheitsentzug zu ahnden ist.“
For our international clients essential information of the press release in English:
Dr. Thomas Schulte, founding partner of the law firm Dr. Schulte and Partners Attorneys MBB was injured by a sneak attack at his home address in Berlin. The three offenders are volatile. The law enforcement agencies were immediately informed and have undertaken investigations. The lawyers Dr. Schulte and partners, after appropriate case analysis on 14.11.2014, decided on a reward of 3,000 € if one of the perpetrators can be convicted and sentenced due to indications. If you have any information please contact our expert in criminal law: dr.kraatz@dr-schulte.de. Dr. iur. habil Erik Kraatz is a lecturer in criminal law and will treat hints and whistleblower confidential. He is authorized to allocate and disburse the reward.