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Canada Gold Trust – Dr. h.c. Döring räumt auf – von Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Die gebeutelten Anleger der deutschen Canada Gold Trust Fonds I, II, III, IV (also eins bis vier) sollen erhaltene Zahlungen der letzten Jahre zurückzahlen. Hintergrund ist, dass die Anleger als Verbraucher Gelder investiert hatten in die Canada Gold Trust Fonds. Diese wiederum hatten der Unternehmensgruppe Bud Henning (Henning Goldmine Inc.) AG unter der Firma Henning Gold Mine Inc., einer kanadischen Aktiengesellschaft,  zum Zwecke der Goldförderung diese Gelder darlehnsweise weitergeleitet.

Seit Sommer 2014 liefern sich die Gesellschafter der Henning Gold Mines (HGM) öffentlich über die Verwendung der Gelder eine Auseinandersetzung. Gegenseitige Vorwürfe über Inkompetenz und Unterschlagungen machen die Frontlinie für die betroffenen Anleger schwierig.

Der Geschäftsführer der Xolaris, Stefan Klaile, welche als Treuhandkommanditistin agierte, sah sich gezwungen zu einer Gesellschafterversammlung in Stuttgart am 28.02.2015 zu laden, um Gelegenheit zur Information und zum Austausch zu geben. Ziel war es auch, die personelle Nähe zwischen den Fonds und der kanadischen Gesellschaft Henning Gold Inc (HGM) aufzulösen.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, der für Anleger an der Versammlung teilnahm: „Die deutschen Anleger schauen in die Zukunft und wollen folgendes:

1.    Klärung, ob die Weiterführung des Projektes „Goldschürfen“ in Kanada Sinn macht
2.    Falls nein: Rückzahlung der Gelder aus Kanada
3.    Keine Belastung durch Rückforderungen von Zinsen und Kosten“.

Auch die von Dr. Schulte und sein Team Rechtsanwälte mbB vertretenden Anleger stimmten für den Vorschlag der Treuhandgeschäftsführung Xolaris einen erfahrenen Sanierer einzuschalten. Dieser Rudolf Döring stand dem Autor Rede und Antwort:

Welche Ziele verfolgen Sie?

R. Döring: Die Streitigkeiten auf der Ebene der kanadischen Gesellschaft berühren die Anleger nur insoweit, als die Darlehen betroffen sind. Ich kann den Streit dort nicht schlichten, ich kann nur versuchen, den Schaden für die deutschen Anleger zu minimieren.

Warum haben sie ein Drittel der Ausschüttung zurückverlangt?

R. Döring: Um überhaupt für die Fonds handlungsfähig zu werden und um einen Insolvenz zu vermeiden, habe ich versucht möglichst schonend vorzugehen und meine rechtlichen Möglichkeiten nicht sofort auszuschöpfen.

Wie sind die weiteren Schritte?

R. Döring: Es wurde wirksam ein Arrest gegen einen unmittelbaren Darlehnsnehmer beim Landgericht Frankfurt a.M. erwirkt, um mögliche Vermögenswerte zu sichern. Die HGM Inc. ist seiner Zeit mit einem Schuldbeitritt dem Darlehnsnehmer sichernd zur Seite gestanden und wird gerade deutlich auf ihre daraus resultierende Verpflichtung in Anspruch genommen.
Dieser Arrest soll die Kontensperre ergänzen die von Herrn Klaile schon vor den außerordentlichen Gesellschafterversammlungen am 28.02.2015 bewirkt worden ist.

Welche Maßnahmen wollen Sie in Verhandlungen vornehmen und wer sind Ihre Ansprechpartner?

R. Döring: Ich versuche die aktuelle Situation der HGM zu klären und wünsche, dass mir die HGM die von verschiedenen  Seiten  behaupteten Investoren nennt.  Jeder von den Herren Direktoren soll sich einsetzen und den Anlegern  vor Ort und Stelle helfen und ihrer Verantwortung  gerecht werden. Erhebungen  und  Gesprächsangebote  laufen noch.  Um Zeit zu sparen, mehr oder weniger nützliche oder sich widersprechende E-Mails zu er-sparen, habe ich jüngst sogar vorgeschlagen, alle Beteiligten an einem  Tisch  zu versammeln.

Welche für die Anleger positiven Ergebnisse haben Sie bereits erzielt?

R. Döring: Ich bin erst seit Kurzem als Gefü im Handelsregister eingetragen  und bedauere sehr,
über meine bisherigen Aussagen hinaus noch nichts sagen zu können. Ich will niemandem vorgreifen und will jeden zusätzlichen Schaden vermeiden. Die Situation ist viel zu filigran. Das bedeutet leider auch, nicht mit allen Absichten  zu frühzeitig in die  Öffentlichkeit zu gehen.

Wie ist die Zustimmung aus dem Gesellschafterkreis – gerade wegen der Rückforderung?

R. Döring: „Stöhnend“, aber notgedrungen positiv. Es ist das Problem, dass wir den Agierenden der HGM nicht hinter die Stirn schauen  können. Ob ein Großteil zahlt, bleibt abzuwarten, da mir Publikationen bekannt sind, die für die Zahlungen ein Abwarten empfehlen. Andererseits muss jedem klar sein, wenn die Insolvenz eröffnet werden sollte, fordert ein Insolvenzverwalter ziemlich „unsanft“ 100% der Auszahlungen  recht rasch zurück.

Wo wollen Sie denn Beträge realisieren, die im Sinne der Fonds dem Zwecke dienend eingesetzt werden können. Welchen Anteil werden Sie am Sitz der Fonds  für die Verwaltung benötigen?

R. Döring: Natürlich will ich bei den Schuldnern  holen, was möglich ist. Die Forderungen der Fonds müssen genau aufgestellt werden. Die Forderungen der  Investoren meine ich damit. Im Interesse der Anleger muss ich um Verständnis bitten. Primär ist mein Ziel die Vermeidung der Insolvenz, verbunden mit weiterer Vermögensvernichtung. Das Vermögen kann nicht völlig verbraucht sein. Die Frage ist nur, in welchen Händen es sich gerade befindet…

Was wollen Sie unternehmen, um möglichen Missbrauch aufzudecken?

R. Döring: Wir wollen einen Anwalt in Kanada beauftragen, der die Rechtsverfolgung tatsächlich auch dort vornimmt. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass die kanadischen Behörden nur Vorwürfe verfolgen, die einen kanadischen Staatsbürger schädigen könnten bzw. geschädigt haben. Ferner ist bekannt, dass an die Anwälte dort wie hier Vorschüsse zu entrichten sind, für welche u.a. die von den Anlegern geforderten Rückzahlungen dienen müssen.
Unsere Aufgabe wird auch sein unter den Anlegern einen kanadischen Staatsbürger zu finden, der betroffen sein könnte.

Ich danke Ihnen für dieses Gespräch.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 1595 vom 15. April 2015 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich