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APM – Staatsanwaltschaft will Gelder verteilen

APM Investment Ltd. in Marbella

Sachwerte wurden sichergestellt – Staatsanwaltschaft Stuttgart will Gelder verteilen
Verzweifelte Opfer von Kapitalanlagen wenden sich immer wieder an Rechtsanwälte, die den eingetretenen hohen Vermögensschaden wieder gut bringen sollen. Ein aktueller Fall nutzt das positive Image der Stadt Marbella und zeigt eine neue Art der einfachen Vermögensverschiebung. Die Täter gründeten eine Gesellschaft nach englischem Recht und traten nur virtuell im Internet auf. Ein Portal gab Geldanleger der Gesellschaft das Gefühl der professionellen Geldanlage. Die Beträge wurden über ein anderes Unternehmen mit Geschäftssitz in Marbella mit einem Konto in Christamar / Marbella bei einer renommierten Bank.  Das Büro des Geldanlageunternehmens bestand aus einem Briefkasten. Nachdem die deutsche Finanzaufsicht die APM Investment Ltd. amtlich geschlossen hat, sind die Gelder verschwunden und die Anleger sind verzweifelt. Die Haupttäter sind verhaftet, Vermögenswerte beschlagnahmt. Die Opfer hatte einfach einem virtuellen Modell im Internet vertraut.

Die Lebenssachverhalte gleichen sich; Opfertypen lassen sich in Kategorien einteilen.
Gier nebst Fahrlässigkeit ist in höheren Kreisen der Hauptgrund, warum Gutsituierte Kreise Opfer werden.  Der höhere Manager lässt gerne auch das Denken delegieren und möchte in der Gier glauben, dass die vorgestellten Kapitalanlagenmodelle so funktionieren können. Für die Manager gelten  bekanntlich die Naturgesetze nicht. Personen dieser Art fallen häufig auf unrealistische Finanzierungen, Bankenwechsel und Termingeschäfte herein.  Erhöht wird der Schaden, wenn neben der Gier und der Fahrlässigkeit das Opfer sich selbst nicht zuzugeben vermag, dass es das gesamte phantastische Geldvermehrungsmodell nicht versteht. Beliebt sind Fremdworte Private Equity, Churning, Break even. Niemand mag sich eingestehen, dass dieses nicht verstanden wird.  Misserfolg gibt es in diesen Kreisen nicht, das Opfer leugnet daher bis zu letzt, dass überhaupt ein Schaden eingetreten ist. Opfer werden natürlich auch andere Randgruppen, intellektuell minderbegabte Personen oder ältere Menschen, die möglicherweise an Demenz leiden. Diese Opfergruppe hat in der Regel wirtschaftlich geringe Schäden, die allerdings für die Opfer wesentlich bedeutsamer sind, als die Verfehlungen der Managerkreise. Typisch für diese Gruppe der Finanzanalphabeten: „Ich habe dem netten Herrn“ vertraut. Diese Opfer sind häufig nicht in der Lage, dem Anwalt den Sachverhalt zu schildern. Typische Opfer dieser Art werden von Kriminellen zu Kriminellen gereicht und oft in die wirtschaftliche Not getrieben.  Vertrauen wird hier erschlichen durch gleiche politische, religiöse und sprachliche Orientierung (z.B. unter Aussiedlern). Sexuell attraktive Betrüger haben bessere Chancen; es macht einfach Laune, sich von einem charmanten Berater ausnehmen zu lassen. Die Eitelkeit der Opfer wird so genutzt, zugleich der Eventcharakter eines Kapitalanlagevertragsabschlusses. Geldanlage aus Langeweile! Die menschliche Gier, der Wunsch auch einmal zu siegen, die Dummheit des Opfers und auch der Wunsch, eine tolle Chance nicht zu verpassen, kommen hinzu.  Ganz geschickte Betrüger nutzen die Gier des Menschen und die Freude an den kleinen Grenzverletzungen des Alltags.  Das Opfer wird zum Mittäter gemacht. Typisch: Schwarzgeld und Provisionsrückflüsse und so weiter.
Von Kriminellen wird gerne das Flair des Südens genutzt und das sprachliche Gefälle sowie die Schwierigkeiten des grenzüberschreitenden Rechtsverkehrs. In Sachen APM ist allerdings das letzte Wort der Gerichte und Strafverfolgungsorganisationen bisher nicht gesprochen.
Der Autor vertritt seit Anfang 2004 Geschädigte und prozessiert für diese vor dem Landgericht Stuttgart gegen die vermutlichen Hinterleute Ewald Müller, Bernd P. und Jens Wutzke. Sämtliche Täter sitzen in Haft. Zudem wurde der Vermittler der Kapitalanlage ebenfalls verklagt.
Im Rahmen eines relativ neuen strafprozessualen Rechts wurden Vermögenswerte beschlagnahmt, die unter den Geschädigten verteilt werden kann. Es geht bei diesem Recht darum, Rückgewinnhilfe zu leisten. Hier gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 173 vom 22. Februar 2007 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich