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Brüllmann Rechtsanwälte – Schadenersatz für Anlegerin in Sachen Prorendita 4 durchgesetzt

Viele Anleger die in Prorendita Fonds investiert haben suchten eine Anlage für eine sichere Altersvorsorge. Sie vertrauten und bauten auf eine gute Beratung und auf die Aussagen des Prospektes. Die wirtschaftliche Lage ist für die betroffenen Anleger leider unklar und die Entwicklung verlief nicht wie versprochen. In einem Rechtstipp im Internet berichten die Rechtsanwälte Brüllmann, dass diese einen Schadenersatzanspruch durchgesetzt haben.

„Betroffene Anleger des Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 haben gute Chancen auf Schadensersatz. Mit Urteil vom 19. Juli 2017 vom Landgericht Düsseldorf ist einem Anleger Schadensersatz aus Prospekthaftung zugesprochen worden.

Aussichten auf Schadensersatzanspruch auf Grund von Prospektfehlern?

„Unseres Wissens nach hat ein Gericht erstmals Prospektfehler bei den Prorendita Fonds erkannt. Schadensersatzansprüche lassen sich bei Prospektfehlern deutlich einfacher durchsetzen, da eine fehlerhafte Anlageberatung nicht im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Insofern dürfte das Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wegweisend für Schadensersatzansprüche weiterer Prorendita-Anleger sein“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler aus der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte, die den Anspruch für ihre Mandantin durchgesetzt hat.

Prospektangaben: Landgericht Düsseldorf zu Aufklärungspflichten von Treuhändern

Die Anlegerin hatte sich über einen Treuhänder an dem Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 beteiligt. Die Treuhänderin war auch Gründungsgesellschafterin des Fonds. Als Treuhänderin und Gründungsgesellschafterin hätte sie über Fehler und Widersprüchlichkeiten in den Prospektangaben informieren müssen, so das Landgericht Düsseldorf.

Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 Emissionsprospekt: Risikoaufklärung – Widersprüche bei Aussagen über Wertentwicklung

Festgestellt wurde, dass der Emissionsprospekt verschiedene Risiken nicht korrekt wiedergegeben hat. Das Risiko einer Blind-Pool-Anlage sei verschleiert und auch der spekulative Charakter der Geldanlage zum Teil verleumdet worden. Weiterhin ist in dem Prospekt erklärt worden, dass aus verständlichen Gründen keine Prognose zu der Wertentwicklung abgegeben werden könne, gleichzeitig sei aber eine jährliche Wertentwicklung in Höhe von 9,75 Prozent in Aussicht gestellt worden. „Schon allein das ist ein klarer Widerspruch“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Fazit: Insgesamt betrachtet hat der Prospekt einen irreführenden Gesamteindruck von der Geldanlage aufgezeigt

Als Gründungsgesellschafterin und Treuhänderin hätte die Beklagte nach der Rechtsprechung des BGH über diese Fehler und widersprüchlichen Prospektangaben aufklären müssen. Diese Aufklärungspflicht habe sie verletzt. Die Angaben in dem Prospekt seien auch kausal für den Beitritt zur Fondsgesellschaft gewesen. Daher stehe der Anlegerin Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne zu, urteilte das Landgericht Düsseldorf.

Zur Identifizierung von Prospektfehlern arbeitet die Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte regelmäßig mit externen Gutachtern zusammen und lässt die Ergebnisse in die rechtliche Vertretung ihrer Mandanten einfließen. Eine Vorgehensweise, die sich nicht nur beim Lebensversicherungsfonds Prorendita 4 bewährt hat.“

Der Beitrag beleuchtet nicht, ob das Urteil rechtskräftig ist und ob tatsächlich Schadenersatz gezahlt wurde.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 2336 vom 1. August 2017 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich