Briefkasten

Abmahnung: Wenn der Gang zum Briefkasten Herzklopfen auslöst

Daniel Sebastian – IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Abmahnungen verunsichern die angeschriebenen Verbraucher – Tipps und Tricks von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, Berlin

Internet-Tauschbörsen sind für Verbraucher gefährlich – schnell machen im Internet Nutzer Fehler, die in teuren und schwierigen Abmahnungen enden können. Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung in das Haus flattert; wenn Kinder oder sonstige Hausgenossen betroffen sind. Urteile und Rechtsmeinungen aller Art machen die Entscheidung schwierig. Technisches Verständnis kommt hinzu. Nicht jeder versteht auf Anhieb, worum es überhaupt geht. Rechtsgrundlage von Abmahnungen können Verstöße gegen das Urheberrecht Schutzrecht sein. Hier kann das Gesetz nachgelesen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000101377

Tipps und Tricks bei Abmahnungen

1. Reagieren lautet die Devise

Wer Post erhält, sollte reagieren. Es macht wenig Sinn, zu glauben, dass im Rahmen der modernen Datenverarbeitung Daten verloren gehen und der Adressat sozusagen vergessen wird.

2. Überlegt und zeitnah antworten

Besser Fristen nicht verstreichen lassen, sondern nachdenken. Versuchen Sie sich in die Lage des Abmahners zu versetzen.

• Was kann der Grund für die Abmahnung sein?

• Beruht die Abmahnung auf einem Missverständnis?

• Fehlen entscheidende Informationen in der Abmahnung, die die Abmahnung entkräften?

Erst wenn Sie diese Fragen beantwortet haben, können Sie richtig reagieren.

3. Konkret auf die Abmahnung eingehen

Erklären Sie, beantworten Sie offene Fragen und stellen Sie Sachverhalte richtig. Wer hat was wo gemacht? Können diese Argumente auch in einem späteren Verfahren vor Gericht bewiesen werden? Es macht keinen Sinn angesichts der Klagefreudigkeit Argumentationen zusammenzustellen, die vor Gericht zusammenfallen.

4. So ausführlich wie nötig, so kurz wie möglich

Anrufen kann möglicherweise falsch sein; eine schriftliche Antwort könnte besser sein.

5. Weitere Gesprächsbereitschaft signalisieren

Über eine Lösung nachdenken und die Gegenseite verstehen. Diese glaubt im Recht zu sein.

6. Rechtslage prüfen – keine Argumente bringen, die bereits diskutiert wurden

Die Rechtslage im Urheberrecht ist komplex. Um Fehler zu vermeiden empfiehlt sich ein vertieftes Einlesen. Argumente, die längst ausdiskutiert wurden, sollte ein Betroffener nicht anwenden, weil er damit nicht gehört wird. Beliebt ist die Diskreditierung des Künstlers, der sich beschwert: Picasso; lächerlich, die drei Striche. Dann Zweifel an der Rechtslage: ist mir klar, dass Sachbeschädigung verfolgt wird, aber das bisschen Nutzung der Bilder von Picasso tun keinem weh. Beliebt ist auch das Argument, der Gleichheit im Unrecht: solange nicht alle bestraft und verfolgt werden von den Erben Picassos, darf ich das ja machen. Ausdiskutiert sind auch Fragen, dass das Internet den Urheberrechtsverstoß leicht macht und dass man nicht gewusst habe, was man getan habe.

7. Rechtslage prüfen und tatsächliche Einwendungen bringen

Stimmen die technischen Angaben, wer ist der Täter im Hause? Mieter, Gäste? Stimmen Art und Umfang der Vorwürfe und ist die Höhe der Kosten korrekt? Was bedeutet es, sich rechtlich für die Zukunft zu verpflichten.

8. Was tun?

Folgende Ansprüche sind zu prüfen, Einwendungen zu diskutieren, und die Höhe von Zahlungen unter Berücksichtigung der Situation des Zahlungspflichtigen:

Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, § 97 I Urheberschutzgesetz (UrhG)

Anspruch auf Unterlassung, § 97 I UrhG

Anspruch auf Schadensersatz, § 97 II UrhG

Anspruch auf Aufwendungsersatz, § 97a III Urhs

Insbesondere bei Aufwendungsersatz und Schadensersatz haben sich Regelsätze herausgebildet.

 

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Schulte
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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 3496 vom 27. August 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich