Recht und Gesetz

Entscheidung Oberlandesgericht Bamberg: Falsche Auskunft einer Wirtschaftsdetektei führt zum Schadensersatzanspruch

In ei­ner Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richts Bam­berg vom 07.05.2004, 6 U 59/03 bes­tätigt das OLG ein Ur­teil des Land­ge­richts Co­burg vom 24.09.2003, 23 O 169/01 im we­sent­li­chen.
 
Ei­ne Wirt­schaftsdetektei hat­te über ein Un­ter­neh­men ei­ne fal­sche Aus­kunft er­teilt. Deshalb war dem Un­ter­neh­men, dass nun Scha­dens­er­satz be­geh­rte, ein Auf­trag ent­zo­gen wor­den durch ei­nen Drit­ten, der sich auf die­se Aus­kunft ver­las­sen hatte.


 
Das Ge­richt gab der Kla­ge statt, weil die Falsch­aus­kunft über den an­geb­li­chen Of­fen­ba­rungs­eid des Un­ter­neh­mens­lei­ters die Bo­ni­tät der Scha­dens­er­satz begehrenden Fir­ma ge­fähr­det  ha­be.
 
Es ver­ste­he sich von selbst, dass im Wirt­schafts­le­ben In­for­ma­tio­nen ei­ner Aus­kunftei über die Zah­lungs­fä­hig­keit ei­nes Kun­den we­sent­li­che Grund­la­ge für Ge­schäfts­be­zie­hun­gen sei­en, so das Gericht. Un­rich­ti­ge An­ga­ben könn­ten so rui­nös wir­ken. Wich­tig für den Scha­dens­er­satz­an­spruch war al­ler­dings, dass nicht ein all­ge­mei­ner  Um­satz­rück­gang gel­tend ge­macht wer­den konn­te, son­dern nur kon­kret Sum­men, de­ren Ver­lust sich auf die Falsch­aus­kunft zu­rück­füh­ren ließ. Die In­for­ma­ti­on zeigt, dass Wirt­schafts­de­tek­tei­en sehr sorg­fäl­tig vor­ge­hen müs­sen, da sie im Scha­dens­fal­le bei Irr­tum nicht nur ih­ren Auf­trag­ge­bern ge­ge­nü­ber haf­ten, son­dern auch Drit­ten, die durch die Falsch­aus­kunft be­ein­träch­tigt wer­den.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 369 vom 9. September 2005 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich