Halle (jur). Hartz-IV-Bezieher können nach einem Umzug wegen Kakerlakenbefalls keine neuen Möbel beanspruchen. Statt die Möbel in den Sperrmüll zu geben, können diese auch gründlich gereinigt und dann weiterverwendet werden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem am Dienstag, 3. November 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: L 2 AS 361/20 B ER). Eine vom Jobcenter zu bezahlende Ersatzbeschaffung sei daher nicht „zwingend erforderlich“. Vor Gericht w …