Kassel (jur). Personen, die Krankengeld beziehen, müssen regelmäßig einen Arzt aufsuchen. Eine Untersuchung ist nicht nur für die erste, sondern auch für jede Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, entschied der Dritte Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel (Az.: B 3 KR 6/20 R) am 29. Oktober 2020. Nach diesem Urteil können sich Versicherte nicht auf andere, möglicherweise inhaltlich gleichwertige Bescheinigungen berufen, wenn diese ohne Arzt-Patienten-Kontakt a …