Frankfurt/Main (jur). Von Bauträgern dürfen in ihren Geschäftsbedingungen keine Klauseln verwendet werden, die letztlich von Kunden nicht beurteilt werden können. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 4. November 2020, verkündeten Urteil (Az.: 29 U 146/19). Es hat damit insgesamt elf Klauseln eines vorformulierten Bauvertrags als unzulässig verworfen. Die Revision wurde vom OLG zugelassen. *h2*Bauunternehmen verwendet einen vorgefertigten „ …