Dr Thomas Schulte

Hotel kann in Deutschland gegen Booking.com klagen

Luxemburg (jur). Im Streit um einen möglichen Marktmachtmissbrauch durch die niederländische Buchungsplattform Booking.com können deutsche Hotels an ihren hiesigen Sitz vor Gericht ziehen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, 24. November 2020, in Luxemburg entschieden (Az.: C-59/19). Denn letztlich gehe es hier nicht um den Vertrag, sondern um mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und damit um eine strafbare „unerlaubte Handlung“. Danach kann der „Wikinge …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 3824 vom 25. November 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich