Kassel (jur). Unterschlägt ein Vater bei einem Antrag auf Hartz IV für seinen volljährigen Sohn dessen Einkommen, dann muss das Kind später die Verantwortung dafür übernehmen und die zu viel gezahlten Leistungen zurückzahlen. Vom Sohn wurde geduldet, dass der Vater für ihn „wie ein Vertreter“ aufgetreten ist, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil, das am Mittwoch, 9. Dezember 2020, verkündet wurde (Az.: B 4 AS 46/20 R). In diesem Urteil stellten die Kasseler Richter …