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Volljähriger Sohn haftbar bei falschen Hartz-IV-Angaben durch Vater

Kassel (jur). Unterschlägt ein Vater bei einem Antrag auf Hartz IV für seinen volljährigen Sohn dessen Einkommen, dann muss das Kind später die Verantwortung dafür übernehmen und die zu viel gezahlten Leistungen zurückzahlen. Vom Sohn wurde geduldet, dass der Vater für ihn „wie ein Vertreter“ aufgetreten ist, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil, das am Mittwoch, 9. Dezember 2020, verkündet wurde (Az.: B 4 AS 46/20 R). In diesem Urteil stellten die Kasseler Richter …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 3873 vom 10. Dezember 2020 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich