Karlsruhe (jur). Sollen Ausländer wegen terroristischer Bedrohung oder gleichwertiger Sicherheitsrisiken abgeschoben werden, können sie auch regelmäßig in Abschiebehaft genommen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 23. Dezember 2020, veröffentlichten Leitsatzbeschluss entschieden (Az.: XIII ZB 13/20). Damit wies das Gericht einen Russen, der 2002 nach Deutschland eingereist war, ab. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, aber er erhielt eine Aufenth …