Luxemburg (jur). Ein bulgarischer Hersteller darf Grillkäse unter dem Warenzeichen „BBQLOUMI“ verkaufen. Dies verletzt nicht die geschützte Kollektivmarke „Halloumi“ aus Zypern, entschied das Gericht erster Instanz der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg am 20. Januar 2021 (Az.: T-328/17 RENV). Es bestehe keine Verwechslungsgefahr. Halloumi-Käse stammt aus den Mittelmeerländern. Als Spezialität Zyperns gilt dagegen der Schafskäse, der fest ist und sich daher zum Grillen eignet. Die Rep …