Dr. Schulte Rechsanwalt

Bei einem Hörtest sind 120 Dezibel in Ordnung

Frankfurt/Main (jur). Der Lärmpegel darf bei einem Hörtest 120 Dezibel erreichen. Dies ist „fachlich nicht zu beanstanden“ und auch für die Ermittlung der „Unbehaglichkeitsschwelle“ üblich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 25. Januar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 26 U 29/19). Der Kläger war von seinem HNO-Arzt an eine Hörgeräteakustikerin überwiesen worden. Von dieser sollte ein Hörtest durchgeführt und die „Unbehaglichkeitsschwelle“ be …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 3950 vom 27. Januar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich