Essen (jur). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss bei einer aus zwei Teilen bestehenden erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme keine doppelte Weiterbildungsprämie zahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen in einem am Freitag, 5. Februar 2021, bekannt gegebenen Urteil entschieden (Az.: L 20 AL 53/19). Im vorliegenden Fall war der Klägerin, einer gelernten Buchhändlerin, wegen ihrer Arbeitslosigkeit von der BA di …