Erfurt (jur). Die Jobcenter müssen Geld aus dem Teilhabepaket freigeben, um die Kosten für eine Jugendweihefeier zu decken. Dies ist eine förderfähige „kulturelle Aktivität“, wie das Landessozialgericht (LSG) Thüringen in Erfurt in einem am Mittwoch, 3. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az.: L 9 AS 322/19). Das im Jahre 2011 eingeführte Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien bei der „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Geme …