Stuttgart (jur). Es ist nicht sozialwidrig, auf einen Heiratsschwindler hereinzufallen. Selbst wenn auf diese Weise ein kleines Vermögen verloren geht, kann das Betrugsopfer danach Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 15. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 9 AS 98/18). Nach dem Urteil muss eine jetzt 62-jährige Hotelfachfrau aus dem Heilbronner Raum die von ihr bezogenen Hartz-IV-Leistung …