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Anspruch auf Hartz IV nach Zahlung an Heiratsschwindler

Stuttgart (jur). Es ist nicht sozialwidrig, auf einen Heiratsschwindler hereinzufallen. Selbst wenn auf diese Weise ein kleines Vermögen verloren geht, kann das Betrugsopfer danach Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 15. Februar 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: L 9 AS 98/18). Nach dem Urteil muss eine jetzt 62-jährige Hotelfachfrau aus dem Heilbronner Raum die von ihr bezogenen Hartz-IV-Leistung …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4039 vom 22. Februar 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich