Luxemburg (jur). Im Gesundheitssektor muss durch die EU-Staaten berufliche Vielfalt zugelassen werden. Sofern Zuwanderer aus anderen Ländern eine Ausbildung haben, die nicht einem der Kernberufe wie Arzt oder Krankenschwester entspricht, muss i.d.R. auch ein teilweiser Zugang zu diesen Berufen möglich sein, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 25. Februar 2021 (Az.: C-940/19). Damit bestätigte das Gericht die entsprechenden Regelungen in Frankreich. *h2 …