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Bank für Phishing-Schaden haftbar

Nürnberg (jur). Überlässt eine Ehefrau die Verwaltung ihres Kontos vollständig ihrem Ehemann, dann muss die Bank dennoch für einen Schaden aufgrund von Phishing haften. Denn die Kontobetreuung durch den Ehemann trägt nicht zu einer erhöhten Phishing-Gefahr bei, so das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem am Montag, 8. März 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 6 O 5935/19). Die Klägerin hatte die Verwaltung ihres Bankkontos vollständig auf ihren Ehemann übertragen. Sie hatte bereits b …

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Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

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Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 4109 vom 16. März 2021 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich