Kassel (jur). Krankengeld, das für eine Krankheit gezahlt wird, die länger als sechs Wochen dauert, kann auf das Elterngeld mindernd angerechnet werden. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag, 18. März 2021, entschieden (Az.: B 10 EG 3/20 R). Das Kasseler Urteil gilt sowohl für das normale „Basis-Elterngeld“ als auch für das Anfang 2015 eingeführte „Elterngeld plus“. Das jeweilige Mindestelterngeld bleibt jedoch unverändert. Die Klage wurde von einer Juristin aus Niedersachs …