Recht und Gesetz

Hiobsbotschaften der DSK-Leasing – Gesellschaft zum 31.12. in Liquidation – Geld der Anleger wahrscheinlich zum Großteil weg

Die DSK-Leasing GmbH & Co. KG, eine weitere Fondsgesellschaft des Hamburger Emissionshauses Rothmann & Cie., hatte bereits im Jahr 2011 ihre Liquidation durch beschlossen. Dies ist bereits seit mehreren Monaten bekannt.

Nun erreichen die Kanzlei Dr. Schulte und sein Team von Seiten der Mandantschaft die ersten Hiobsbotschaften, wie viel ihre Beteiligung derzeit noch wert ist.
Als Beispiel sei ein Fall genannt, in dem der Anleger im Jahre 2005 rund 50.000 € in eine Anlage der DSK Leasing des Typs „Classic“ investiert hatte. Nun bekam er nach längerem, hartnäckigem Nachfragen die Antwort, dass seine Beteiligung derzeit noch ca. 8.400 € wertsei. Hiervon müssten jedoch noch die über die Jahre erfolgten Auszahlungen, die der Anleger in Höhe von ca. 6.000 € erhalten hatte, abgezogen werden.
Klar gesagt: Von der vor 6 Jahren getätigten Geldanlage bei der DSK-Leasing in Höhe von 50.000 € bekäme der Anleger jetzt noch ca. 2.400 € ausbezahlt. Dabei sind Agio-Zahlungen des Anlegers, die ebenfalls noch in Höhe von 6% geleistet wurden, noch unberücksichtigt. Es ergibt sich somit eine Rückzahlungsquote von ca. 17% des eingezahlten Kapitals. Mit anderen Worten – im konkreten Fall sind 83% des angelegten Kapitals vernichtet.

Letztendlich werden die Anleger der DSK-Leasing im Rahmen der Liquidation der Gesellschaft zum Jahresende 2011 jedoch nicht einmal das angelegte Kapital zurückgezahlt bekommen, sondern lediglich Aktien der österreichischen AutoBank AG in Höhe des momentanen Gegenwerts ihrer der Beteiligung an der DSK-Leasing erhalten. Schaut man sich dieEntwicklung des Aktienkurses der AutoBank AG über die letzten Jahre genauer an, so fällt auf, dass dieser konstant zwischen ca. 2,50 € und 2,00 € pro Aktie pendelt. Schließt man von der vergangenen Entwicklung auf die zuzkünftige, so dürften hier mittelfristig keine großen Kurssprünge zu erwarten sein. Insgesamt also keine guten Aussichten fürs neue Jahr für Anleger der DSK-Leasing.
Bezüglich der Aktien der AutoBank AG gibt es zudem immer noch widersprüchliche Ansichten und Aussagen, ob die Vorzugsaktien der AutoBank AG, die die Anleger der DSK nun erhalten sollen, börslich überhaupt handelbar sind bzw. sein werden, oder nicht. Eine klare, die Anleger beruhigende Stellungnahme von Seiten der DSK-Leasing blieb bislang aus.
Viele Anleger fragen nun auch bei den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Schulte und sein Team an, ob ein Vorgehen gegen die DSK überhaupt noch sinnvoll sei, wenn die Gesellschaft nun in Liquidation ist. Hierzu rät Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Sven Schulte: „Die Liquidation einer Gesellschaft bedeutet weder, dass diese pleite ist, noch dass diese nicht mehr verklagt werden kann. Die Gesellschaft ändert mit dem Beschluss der eigenen Liquidation nur ihren Gesellschaftszweck und betreibt kein Neugeschäft mehr. Alle Altverträge müssen im Rahmen der Liquidation abgewickelt und bestehende Forderungen gegen die Gesellschaft ausgeglichen werden. Daher kann eine Liquidation viel Zeit in Anspruch nehmen. In diesem Zeitraum kann die Gesellschaft noch verklagt und eine vom Gericht ausgeurteilteForderung auch vollstreckt werden. Es besteht somit kein Klagehindernis.“
Zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger erklärt Rechtsanwalt Christian M. Schulter: „Viele Anleger, die die Anlage in einer Haustürsituation abgeschlossen haben, können diese auch heute noch widerrufen. Auch sollte man prüfen lassen, ob möglicherweise eine Falschberatung bei Abschluss der Kapitalanlage vorlag.“
Allen Anlegern der DSK-Leasing GmbH & Co. KG ist daher zu raten, sich über den derzeitigen Wert ihrer Kapitalanlage informieren zu lassen und sich sodann anwaltlichen Rat von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt einzuholen.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 45 vom 9. Januar 2012 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich