Kapitallebensversicherungen sind in das Gerede kommen. Im Jahr 2004 soll nach dem Wunsch der Branche noch einmal ein heisses Jahr für den Verkauf werden, da bei neuen Kapitallebensversicherungen ab 2005 die Steuervorteile entfallen werden. Es gilt jedoch folgendes zu wissen: Nur die Hälfte aller Kapitallebensversicherungen werden bis zum Ende der Laufzeit bedient. Viele Versicherungsnehmer steigen vorzeitig aus und erhalten nur einen geringen sog. Rückkaufswert der Versicherung. Das bedeutet, dass damit ein großer Verlust dem Versicherungsnehmer verbleibt. Dabei ist folgendes für das erste Jahr der Versicherungslaufzeit zu sagen: Lebensversicherte können dem Vertragsabschluss schon aus formalen Gründen häufig ein ganzes Jahr lang – und nicht nur mit 14-tägiger Frist – widersprechen und bekommen alle Prämien plus Zinsen zurück, weil die Widerspruchsbelehrungen teilweise fehlerhaft formuliert sind. Der Bundesgerichtshofs (BGH) Az.: IV ZR 58/03 hat dieses am 28.01.2004 höchstrichterlich entschieden. . In der Belehrung über das Widerspruchsrecht muss ein Hinweis zu finden sein, dass ein Widerspruch schriftlich zu erfolgen habe und dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genüge. Dabei ist es ohne Bedeutung, warum der Versicherungsnehmer Der BGH stellte aber klar, dass es auf die inhaltliche Argumentation gar nicht ankomme, denn viele Lebensversicherer klären bereits nicht ausreichend über das Bestehen des Widerspruchsrechts auf. In der Belehrung über das Widerspruchsrecht müsse ein Hinweis zu finden sein, dass ein Widerspruch schriftlich erfolgen müsse und dass zur Einhaltung der Frist die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs genüge. Außerdem müsse über das Widerspruchsrecht in drucktechnisch deutlicher Form aufgeklärt werden, damit die Belehrung nicht in den Versicherungsbedingungen untergehe, so der BGH. Die erste Beitragszahlung darf noch nicht länger als ein Kalenderjahr her sein. Insolvenzgefahr bei bestehenden Lebensversicherungsgesellschaften Die Bundesregierung plant eine Versicherung der Versicherung, in dem eine Auffanggesellschaft für insolvente Versicherungen gegründet werden soll. In der Branche wird gemunkelt, dass so wie in zwei Fällen bisher die Gefahr einer Pleite von Lebensversicherungen besteht. Da die Bundesregierung allerdings der privaten Auffanggesellschaft Protektor, einem freiwilligen Zusammenschluß der Versicherungswirtschaft misstraut, ist zumindest für die Zukunft ein amtlich vorgeschriebener Sicherungsfonds vorgesehen. Ob damit allerdings Altfälle abgesichert sind, bleibt fraglich. Strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Sachen Auffanggesellschaft Protektor AG eingeleitet Die Staatsanwaltschaft Berlin – Wirtschaftsstrafsachen – ermittelt gegen die Veranwortlichen der Protektor AG wegen Untreue im besonders schweren Fall. Die private Rettungsgesellschaft der Versicherungswirtschaft wurde Ende 2002 gegründet für insolvente Lebensversicherungsgesellschaften. Der Bestand der insolventen Mannheimer Lebensversicherung zum 1.10.2003 übernommen. Zugleich wurden auch Forderungen der Gesellschaft gegen die Konzernmutter übernommen. Diese zweihundert Millionen EURO wurden zugleich der Mannheimer als Kredit gestundet. Es ist jetzt bekannt geworden, dass von diesen zweihundert Millionen EURO auf einhundertfünfundsiebig EURO verzichtet worden ist. Die Protektor verlangt von der Konzernmutter nur noch 25 Millionen EURO als Rückzahlung. Aufgrund dieses Sachverhalts – so Presseinformationen – wird jetzt gegen die Protektor AG ermittelt. Verantwortlich im Sinne des § 10 MdSt. Dr. Schulte, RA in Berlin