Recht und Gesetz

Beck Service AG ist pleite

Neuigkeiten vom Versicherungsmarkt Die Beck Service AG, bekannt durch die Vermittlung von Verträgen der Atlanticlux S.A., hat die Insolvenz angemeldet. Wie jetzt die Rechtsanwälte der Gesellschaft mitteilten, ist am 01.08.2008 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beck Service AG eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lothar Stab ernannt. Die Beck Service AG ist durch die Vermittlung von so genannten Nettopolicen der Atlanticlux S.A. bekannt geworden. Hierbei kam es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungskunden, welche die Vermittlerprovision nicht bezahlen wollten. Es kann sein, dass diese Rechtssteitigkeiten nunmehr zur Pleite der Gesellschaft geführt haben. Der Insolvenzverwalter der Gesellschaft wird nunmehr die Aufgabe haben, noch offene Forderungen von den Kunden der Beck Service AG zum Einzug zubringen. Dies kann auch durch die Führung eines Gerichtsprozesses erfolgen. Momentan laufende Gerichtsprozesse, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, sind nach § 240 Inso unterbrochen. Kunden der Beck Service AG, die dieser eine Vermittlungsprovision schulden, ist in jedem Falle zu raten, nicht sofort die entsprechende Rechnung zu begleichen, sondern zunächst keine weiteren Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Der Insolvenzverwalter wird sich dann sicherlich melden. Erst nach einer umfangreichen rechtlichen Beratung sollte die Entscheidung darüber gefällt werden, ob die Vermittlungsprovision tatsächlich weiterhin in der vollen Höhe geschuldet ist.

Verschiedene Gerichte haben bereits angedeutet, dass die Vermittlungsprovision möglicherweise nicht angemessen sein könnte. Zu einer Beweisaufnahme zu dieser Problematik kam es jedoch nicht, da stets Vergleiche mit der Gesellschaft geschlossen werden konnten. Wir werden weiter über die Vorgänge rund um die Beck Service AG und das laufende Insolvenzverfahren berichten.

Schulte, Rechtsanwalt

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Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 543 vom 2. September 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich