Schufa jako ośmiornica danych / Pixabay

Bankrecht – Änderungen ab dem 1.1.2010 für Anleger

Die Finanzkrise hat es an den Tag gebracht, dass weder die Banken in der Lage gewesensind, die  volkswirtschaftliche Verantwortungzu tragen, noch haben sie im Interesse der kleinen Sparer und Anleger Produkte verkauft und beraten. Die Politik reagiert durch die Schaffung neuer Überwachungsbehörden und durch schärfere Gesetze und Auflagen im Beratungsgeschäft der Banken. Die Bankberater müssen sich nunmehr auf schärfere Gesetzgebung einstellen, nachdem freiwillige Selbstverpflichtungen nichts gebracht haben. Verbraucherschutzuntersuchungen haben auch nach der Finanzkrise ergeben, dass nicht im Sinne der Anlegerberaten wird, sondern weiterhin provisionsorientiert.
Mit anderen Worten: Immer noch werden Kunden Produkte vermittelt und verkauft, die ausschließlichder Bank Erträge liefern.  Nach derFinanzkrise 2008 wurde deutlich, dass hunderttausende Kunden betroffen sind. Die Diskussion über schärfere Gesetze brachte einen Kompromiß: Die Finanzindustrie hat sich allerdings mit ihrem Wunsch durchgesetzt, eine generelle Beweislastumkehrzu vermeiden. Auch heute müssen noch ganz sicher geglaubte Schadensersatzansprüche gegen Banken und Versicherungen auf einem langen Prozessweg durchgeklagt werden. Grundsätzlich trägt heute noch der Anleger die Beweislast dafür, dass erfalsch beraten worden ist. 
Ab dem 01.01.2010 tritt ein verpflichtendes Beratungsprotokoll in den Vordergrund. Die Bank wirdalso dazu verpflichtet, die Beratungssituation ordnungsgemäß zu dokumentieren. Eine weitere Forderung der Verbraucherschützer ist in Gesetzesform gegossen worden. Die Schadensersatzansprüche von Anlegern gegenüber Banken verjähren später.
Zudem wird das Recht der Schuldverschreibungen modernisiert. Das Verbraucherschutzministerium, vertreten durch Frau Aigner als Ministerin, hat angekündigt, den Anlegerschutzzum weiteren Thema zu machen. So wird diskutiert,längere Verjährungsfristen auch für falsche Börsen und Verkaufsprospekteeinzuführen, eine höhere Qualifikation von Finanzberatern auch im Bankensektor zu fordern, und ein schnelleres Eingreifen der Finanzaufsicht durch effektivere Strukturen. Es hat sich herausgestellt, dass Banken und Versicherungen häufig Verbraucherschutzrelevante Themen einfach aussitzen, d.h. höchst richterliche Urteile werden gar nicht beachtet, sondern werden nur demjenigen gegenüber zur Anwendung gebracht, der selber prozessiert. Dieses Verhalten erweist sich als Respektlosigkeit gegenüber den höchsten deutschen Gerichten, die häufig Verbraucher und Anlegerschützend geurteilt hatten. 
Was helfen Entscheidungen im Einzelfall, wenn die Branche daraus keine Lehren zieht und sich  weiterhin rechtswidrig verhalten?
Nicht ohne Grund mißtrauen heute viele Anleger den Tipps der Finanzindustrie. 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 560 vom 2. Dezember 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich