Recht und Gesetz

Falsche Versprechungen mit Eigentumswohnungen – Kommt Ihnen dies bekannt vor?

Immer wieder werden arglosen Bürgern mit Eigentumswohnungen falsche Versprechungen gemacht. Geschickte Vermittler preisen die Wohnungen als sichere Geldanlage an. Mögliche Mieteinnahmen und Steuerersparnisse werden viel zu hoch angesetzt; die Schrottimmobilie wird als Luxusobjekt angepriesen. Zwar reagieren viele Anleger heute vorsichtiger als noch vor einigen Jahren, aber die Vermittler haben sich einen neuen Trick einfallen lassen:

 

Der zögernde Anleger wird bestärkt, den Wohnungskauf noch einmal zu überdenken. Damit ihm kein anderer Käufer zuvorkommt, soll er aber eine unverbindliche Reservierung vornehmen. Zur angeblichen Sicherheit des Anlegers soll diese notariell beurkundet werden. Und einen Notar haben die Vermittler dann direkt bei der Hand. Später stellt sich dann heraus, dass der Anleger keine unverbindliche Reservierung sondern ein Kaufangebot abgegeben hat, von dem er sich nicht mehr so einfach lösen kann. Wenige Zeit später kommt dann die Aufforderung, den Kaufpreis zu zahlen.

 

Kommt Ihnen dies alles bekannt vor? Dann haben Sie sich vielleicht auch schon überlegt, ob man etwas tun kann um „rauszukommen“.

 

„In solchen, sich leider häufenden Situationen ist es wichtig, dass der betroffene Kunde einen klaren Kopf behält“, erklärt Verbraucheranwalt Dr. Thomas Schulte, der in den letzten Jahren viele derartige Fälle betreut hat. Durch die Unterzeichnung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung der Wohnung würden viele Opfer ihre Situation noch verschlechtern. Ratsam sei es vielmehr, durch Einholung eines juristischen Rates die Möglichkeiten zu ermitteln, wie der ungewollte Kaufvertrag aufgehoben werden kann. „Die Chancen, aus der misslichen Lage unbeschadet wieder herauszukommen, sind besser, als der Laie auf den ersten Blicke vermutet.“

 

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
22. Jahrgang - Nr. 582 vom 28. November 2008 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich