Mit Urteil vom 29.07.2008 (30.O.356/07) hat das Landgericht Berlin die GBM Grundbesitz GmbH aus Hamburg auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, Rückabwicklung und Schadensersatz verurteilt…
Die GBM Grundbesitz GmbH hatte über einen von ihr eingeschalteten Vertrieb Eigentumswohnungen verkauft. Die Gesellschaft betrieb gegen einen Erwerber von Eigentumswohnungen die Zwangsvollstreckung aus den Kaufverträgen nachdem die Käuferseite an den Verträgen nicht mehr festhalten wollte. Wir haben der GBM Grundbesitz GmbH vorgeworfen, dass der Käufer vor Erwerb der Wohnungen getäuscht wurde und dieser die Wohnungen bei vollständiger und richtiger Aufklärung nicht gekauft hätte.
Das Gericht folgt in der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung damit der ständigen Rechtsprechung zur Falschberatung durch Erfüllungsgehilfen.
„Die Entscheidung des Landgerichts bestätigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Verkäufers für die Falschberatung der von ihm eingesetzten Vertriebe.“ meint Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte von der Kanzlei Dr. Thomas Schulte aus Berlin, der das Urteil für die geschädigten Anleger mit seinem Team erstritten hat.