Recht und Gesetz

Neues von den Lehman Brothers – Anleger stehen vor schwierigen Entscheidungen

Es kommt wieder Bewegung in die Causa Lehman Brothers. In den letzten Tagen erhielten zahlreiche Anleger, die über die Citibank in die Zertifikate der amerikanischen Bank investiert hatten, Post.

Die Citibank kontaktiert ihre Kunden, da sie im Rahmen des Insolvenzerfahrens der Lehman Brothers Holding Inc. (LBHI) und der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. in den USA bzw. in den Niederlanden Ansprüche für diese Kunden anmelden möchte.

Sollten Anleger diesem Vorhaben nicht widersprechen, wird die Citibank die Ansprüche geltend machen.

Was spricht nun für oder auch gegen dieses Verfahren?

Pro:

–          Im Gegensatz zu vielen Anlegern verfügen Banken über das notwendige Know-how, die Ansprüche in einem komplizierten, und in diesem Fall auch noch im Ausland stattfindenden Insolvenzverfahren zu verfolgen.

–          Das Verfolgen der Ansprüche kann die Verluste der Anleger mindern.

–          Die Kosten für den einzelnen Anleger werden so überschaubarer.

Contra:

–          Auch einer Bank können in einem Insolvenzverfahren Fehler unterlaufen, deren Konsequenzen dann der Anleger trägt.

–          Zum Teil ist die Anmeldung der Ansprüche an Bedingungen geknüpft. So muss der Anleger beispielsweise sein Depot bei der Citibank belassen.

–          Häufig bestehen Schadenersatzansprüche der Anleger gegenüber der Bank, die ihnen die Lehman Zertifikate vermittelt hat. Wird diesem Anspruch stattgegeben, so ist für den Anleger eine Situation herzustellen, als ob er die Zertifikate nie erworben hätte. In diesem Fall erhält die Bank dann die Zertifikate zurück. Folglich ist es dann an der Bank, das Insolvenzverfahren zu betreiben und ihre eigenen Ansprüche durchzusetzen.

 Anwälte raten daher jedem Geschädigten, sich rechtlich beraten zu lassen und so zu erfahren, welches für sie persönlich der beste Weg ist, aus der Lehman-Pleite so gut wie möglich herauszukommen.
Dr. Thomas Schulte, verantwortlich für den Inhalt
Sibylle Rathgeber
, Telefax: (030) 71520678, e-Mail: Internet: www.dr-schulte.de .dr.schulte@dr-schulte.de  Bildmaterial: Frau Antje König (Bürovorsteherin) e-Mail: antje.koenig@dr-schulte.de 
Unser Büro ist mit einem Team von vier Rechtsanwälten wirtschaftsberatend tätig und deckt ein breites Spektrum wirtschafts- und verbraucherschutzrechtlicher Themenstellungen ab. Der Verfasser arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Banken- und Kapitalmarktrechtes. Die Rechtsanwälte sind ebenfalls im Bereich des Immaterialgüterrechtes (Namensrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Marken, Patente, Gebrauchsmuster, Sorten und Design), des Versicherungsrechtes sowie des Immobilienrechtes aktiv. Interdisziplinär kooperieren die Rechtsanwälte mit Steuerberatern. Die Kanzlei verfügt über Büros in Berlin (2 x), Freiburg und Dresden. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite.

Die Artikel Highlights

Empfehlung von Dr. Thomas Schulte wegen großer Erfahrung und erfolgreicher Prozessführung, z.B. Titelbeitrag im Magazin „Capital“, Ausgabe 07/2008.

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.

Ein Beitrag aus unserer Reihe "So ist das Recht - rechtswissenschaftliche Publikationen von Dr. Schulte Rechtsanwalt" registriert bei DEUTSCHE NATIONALBIBLIOTHEK: ISSN 2363-6718
23. Jahrgang - Nr. 603 vom 26. Januar 2009 - Erscheinungsweise: täglich - wöchentlich